Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs aus dem Angebot aller Fächer am Gymnasium (vgl. § 60 LPO I).
Laut LPO I entfallen für Unterrichtsfächer, die als Erweiterungsfächer studiert werden, jeweils die meisten der geforderten Zulassungsvoraussetzungen, bei einigen Fächern sogar alle.
Die Prüfungsanforderungen in der Ersten Staatsprüfung bleiben allerdings gleich.
Es gibt Erweiterungsfächer, bei denen Studienleistungen in Form von ECTS-Punkten oder Scheinen erworben werden müssen, um sich für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden zu können. In diesem Fall ist eine Immatrikulation in diesem Fach zwingend notwendig.
In vielen Erweiterungsfächern sind keine Studienleistungen zu erbringen. Allerdings muss in einigen Fächern eine Eignungsprüfung erfolgreich absolviert werden oder es müssen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen
zur Ersten Staatsprüfung erfüllt werden (z. B. Fremdsprachenkenntnisse oder Praktika).
In den Erweiterungsfächern, in denen keine Studienleistungen zu erbringen sind, ist es theoretisch nicht notwendig, sich (in diesem Erweiterungsfach) zu immatrikulieren. Wenn Sie jedoch Lehrveranstaltungen (auch zur Prüfungsvorbereitung) besuchen möchten, dann müssen Sie sich auch in diesem Erweiterungsfach immatrikulieren.
Die Erste Staatsprüfung muss wie in einem Unterrichtsfach abgelegt werden. Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang.
Das Wissen muss man sich dementsprechend aneignen. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist zeitgleich mit der Fächerkombination oder nach dem erfolgreichen Ablegen dieser möglich.