Exmatrikulation

Die Exmatrikulation steht am Ende eines Studiums und bezeichnet die Beendigung des Studierendenstatus. In der Regel werden unsere Studierenden automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie ihre Abschlussprüfungen bestanden haben.

Weitere Gründe für eine Exmatrikulation können sein:

  • Sie möchten selbst ihr Studium beenden und beantragen Ihre Exmatrikulation.
  • Nachträglich zur Immatrikulation tritt ein Hindernis auf, aufgrund dessen Sie nicht immatrikuliert bleiben können.
  • Sie bestehen endgültig eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung nicht oder können die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erfüllen. Ausnahme: Sie wechseln in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien.
  • Sie bestehen eine durch Satzung festgelegte Probezeit nicht.
  • Sie können die Zahlung der für die Rückmeldung fälligen Gebühren oder Beiträge nicht nachweisen.
  • Sie reichen die nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht ein.
  • Es steht aufgrund von Tatsachen fest, dass die Immatrikulation oder Rückmeldung missbräuchlich erfolgt ist.

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