Gaststudium

An unserer Hochschule ist es grundsätzlich möglich, sich auch im Rahmen eines Gaststudiums zu immatrikulieren. In der Regel ist es für Gaststudierende nur möglich, an Vorlesungen teilzunehmen, z.B. aus dem Bereich der Musikwissenschaft.

In besonders begründeten Ausnahmefällen können sich Interessierte auch für andere Arten von Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare) einschreiben lassen. Eine Immatrikulation für Lehrveranstaltungen, die als Einzelunterricht stattfinden, und Lehrveranstaltungen im Bereich Kammermusik ist ebenfalls nur im Einzelfall möglich.

  • Wie kann ich mich für ein Gaststudium bewerben?

    Bitte füllen Sie das Antragsformular (PDF hier herunterladen) aus und senden es an die im Formular angegebene Stelle. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.

    Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf ein Gaststudium eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf (einschließlich einer Schilderung Ihrer musikalischen bzw. tänzerischen bzw. schauspielerischen Vorbildung) bei.

  • Bis wann muss ich mich bewerben?

    Der Antrag auf Immatrikulation für ein Gaststudium muss bei uns vorliegen:

    Immatrikulation für ein Wintersemester: bis zum 1. September (Ausschlussfrist)
    Immatrikulation für ein Sommersemester: bis zum 1. März (Ausschlussfrist)

  • Wie immatrikuliere ich mich für ein Gaststudium?

    Nachdem der Antrag auf Gaststudium genehmigt wurde, hat die Immatrikulation als Gaststudierende(r) persönlich im Studierendensekretariat der Hochschule unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sowie eines Nachweises über die Zahlung der Gebühren (Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg mit Stempel der Bank) zu erfolgen.

  • Kann ich im Rahmen eines Gaststudiums Prüfungen ablegen?

    Das Ablegen von Prüfungen ist im Rahmen eines Gaststudiums nur für Studierende anderer Hochschulen möglich, die aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer Vereinbarung zwischen den Hochschulen zum Studium von an der Hochschule für Musik und Theater München angebotenen Teilen ihres Studiengangs als Gaststudierende eingeschrieben werden. Zusätzlich ist das Ablegen von Prüfungen möglich für kriegsbedingt aus der Ukraine geflüchtete Gaststudierende gem. Art. 129 BayHIG.

  • Was kostet ein Gaststudium?

    Studierende im Gaststudium müssen eine Gebühr bezahlen. Die Gebühr pro Semester ist abhängig von der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS), die der*die Gaststudierende belegen möchte:

    Weniger als 5 SWS: 100,00 € für ein Semester
    5 bis 8 SWS: 200,00 € für ein Semester
    Mehr als 8 SWS: 300,00 € für ein Semester

    Diese Gebühr muss an dieses Konto überwiesen werden:

    Bankverbindung:
    Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
    IBAN: DE63 7005 0000 3501 1903 15
    Swift/BIC: BYLADEMM
    Bank: Bayerische Landesbank München
    BLZ: 700 500 00
    Verwendungszweck: Name, Vorname, Gaststudium

  • Was muss ich noch wissen?

    Gaststudierende werden mit der Immatrikulation nicht Mitglied unserer Hochschule. Sie erhalten weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket für den ÖPNV.