Rückmeldung

Wer an der HMTM studiert und das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchte, darf eine wichtige Sache nicht vergessen: die Rückmeldung.

Die Rückmeldung erfolgt zu jedem neuen Semester durch die Überweisung des Semesterbeitrags bis zum Ende der Rückmeldefrist. Die Höhe des Semesterbeitrags kann von Semester zu Semester unterschiedlich sein.

Die Rückmeldung muss auch bei einer Beurlaubung vom Studium erfolgen. Auch Studierende im Jungstudium oder im Gaststudium müssen sich zurückmelden.

  • Wie und bis wann muss ich mich zurückmelden?

    Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags bis zum Ende der Rückmeldefrist. Die Rückmeldung muss auch bei einer Beurlaubung erfolgen.

    Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2023 muss der Semesterbeitrag bis zum 27. Januar 2023 auf folgendem Konto eingegangen sein. Bitte beachten Sie auch den richtigen Verwendungszweck.

    Empfänger/Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern
    IBAN: DE63 7005 0000 3501 1903 15
    Swift/BIC: BYLADEMM
    Kreditinstitut: Bayerische Landesbank München

    Verwendungszweck:
    Ihre Matrikelnummer
    Ihre Name, Vorname
    RM SoSe 2023
    Ihr Studiengang

  • Wie hoch ist der aktuelle Semesterbeitrag?

    Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023 beträgt 152,30 €.
    Er setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag in Höhe von 75,00 € und dem Solidarbeitrag für das Semesterticket in Höhe von 77,30 € zusammen.

    Studierende des Zertifikatsstudiums Meisterklasse überweisen bitte 2.152,30 €.

    Jungstudierende überweisen bitte 300 €.

    Die Semesterbeiträge erhebt die Hochschule für Musik und Theater München gemäß Art. 121 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) für das Studierendenwerk München Oberbayern und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk München Oberbayern durch seine Satzung fest.

  • Was muss ich tun, wenn ich an mehreren Hochschulen immatrikuliert bin?

    Bei gleichzeitiger Immatrikulation an mehreren Hochschulen müssen Sie die fälligen Beiträge nur an einer Hochschule zahlen.

    Bei der Hochschule, an der Sie nicht gezahlt haben, melden Sie sich bitte persönlich beim Studierendensekretariat. Hier legen Sie die Bescheinigung der anderen Hochschule über die dort erfolgte Zahlung vor.

    An unserer Hochschule legen Sie die Bescheinigung bitte per E-Mail vor: studierendensekretariat@hmtm.de 

  • Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?

    Wenn der Semesterbeitrag nicht bis Ende der Frist auf dem angegebenen Konto der Hochschule eingegangen ist, droht die Exmatrikulation, d.h. das Studium kann möglicherweise nicht fortgesetzt werden.

    Sollten Sie die Rückmeldung aus Versehen vergessen haben, melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat:  studierendensekretariat@hmtm.de 

  • Kann ich mich vom Semesterbeitrag befreien lassen?

    Eine Befreiung ist nur für schwerbehinderte Studierende möglich, die nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Weitere Befreiungsmöglichkeiten gibt es nicht.

    Wenn Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, stellen Sie bitte einen Antrag bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldefrist. Bitte legen Sie diesem Antrag das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke als Kopie bei. Bitte schicken Sie den Antrag an das Studierendensekretariat studierendensekretariat@hmtm.de

    Antrag auf Befreiung (Download)

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