Im Rahmen Ihres Lehramt-Studiums müssen Sie verschiedene Prüfungsleistungen erbringen, darunter etwa Praktika, Modulprüfungen, die Staatsprüfungen oder Ihre Zulassungsarbeit. Die wichtigsten Informationen zu Prüfungsleistungen, Terminen etc. rund um Ihr Schulmusik-Studium an unserer Hochschule finden Sie hier.
Die genaue Übersicht über die in Ihrem Studiengang nötigen Prüfungsleistungen finden Sie in den jeweils geltenden Ordnungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Seite Ihres Studiengangs.
Wichtige Sondertermine für Ihr Schulmusik-Studium finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern. Unseren Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite.
Nein. Aktuell sind Mitschnitte von Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen nicht erlaubt.
Die LPO I sieht für alle Lehramtsstudiengänge vier verschiedene Praktika vor:
Hinweise zur Organisation der Praktika und die Formulare für die jeweiligen Bescheinigungen finden Sie hier:
Das Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten und vor Beginn des Studiums und in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren, spätestens aber vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums.
Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehamts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.
Das Betriebspraktikum umfasst acht Wochen und kann in (mindestens zweiwöchigen) Teilen absolviert werden.
Das Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PDP) (in den Unterrichtsfächern) soll i.d.R. im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren absolviert werden und insgesamt 150 bis 160 Unterrichtsstunden umfassen. Es erbringt 6 Leistungspunkte. An der Hochschule für Musik und Theater wird hierzu eine verpflichtende begleitende Lehrveranstaltung durchgeführt.
Bitte legen Sie die Bescheinigung der Schule für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum im Prüfungsamt Schulmusik oder bei Frau Perner vor, so dass die ETCS-Punkte im Studienverlaufsplan eingetragen werden können!
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum mit Begleitseminar ist in einem Unterrichtsfach zu absolvieren. Die LPO I empfiehlt, es möglichst nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester zu absolvieren.
An der Hochschule für Musik und Theater München werden das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum und das Begleitseminar im 3. Studienjahr, also im 5. oder 6. Semester durchgeführt. Es umfasst einen Vormittag (Dienstag) pro Woche an einer Schule mit mindestens vier Stunden Unterricht (einschließlich Besprechung) und ein begleitendes Seminar in der Hochschule am Nachmittag.
Praktikum und Seminar können als „Kooperationsmodul Musikhochschule“ gewertet werden und ergeben 6 LP aus dem EWS-Bereich. Das „Kooperationsmodul Musikhochschule“ füllt das Wahlpflichtmodul EWS ganz aus, weshalb dann dafür keine anderen Lehrveranstaltungen mehr belegt werden müssen.
Die Anmeldung zum Studienbegleitenden Praktikum muss bis 15. April für das folgende Winter- und Sommersemester beim zuständigen Praktikumsamt erfolgen. Zusätzlich ist eine Anmeldung im Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters im LSF der LMU erforderlich.
Für die Organisation des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums sind folgende Stellen zuständig:
Lehramt an Gymnasien
Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West / Praktikumsamt
https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/oberbayern-west/praktikumsamt.html
Lehramt an Realschulen
Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-West / Praktikumsamt
https://www.realschulebayern.de/bezirke/oberbayern-west/praktikumsamt/
Lehramt an Grund- und Mittelschulen
Praktikumsamt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/index.html
Prüfungsanmeldung für Modulprüfungen im Sommersemester 2023: 06.02.–19.02.2023
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt ausschließlich online über das Hochschulportal eOffice. Sie finden dort unter der Rubrik „Vorlesungsverzeichnis“ den Menüpunkt „Prüfungsanmeldung“. Unter Ihrem Studiengang erhalten Sie die Ihrem Studium zugeordnete Liste der Modulprüfungen.
In der Woche nach dem Ende der Anmeldefrist erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail für jede Prüfung zu der Sie angemeldet sind. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, wenden Sie sich bitte sofort an das Prüfungsamt Schulmusik.
Die Prüfungstermine werden auf der Homepage der Hochschule unter „Prüfungstermine Schulmusik“ und im Glaskasten vor den Prüfungsamt Schulmusik bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie:
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden An- oder Abmeldungen nur noch entgegengenommen, wenn Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, der über die Zulassung im Einzelfall entscheidet. Die Gründe für das Versäumnis des Anmeldetermins bzw. die unvollständige Anmeldung sind anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Alle Studierenden, die sich zu einer Prüfung angemeldet haben, bekommen eine E-Mail mit ihren genauen Prüfungsdaten (Datum, Uhrzeit, Raum).
Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend!
Die Prüfungstermine zu Ihren Modulprüfungen finden Sie hier und als Aushang vor dem Prüfungsamt Schulmusik (Luisenstraße 37a, vor L 204). Änderungen sind bis zuletzt möglich. Daher überprüfen Sie bitte Ihre Termine, auch noch am Tag vor Ihrer Prüfung.
Ansprechpartnerinnen zum Thema Prüfungen (Lehramt) sind:
Gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung Lehramt (APO-Lehramt) unserer Hochschule müssen die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Bei Krankheit eines Prüflings geschieht das durch die Vorlage eines unverzüglich ausgestellten und aussagefähigen ärztlichen (ggf. amtsärztlichen) Originalattestes im Prüfungsamt Schulmusik.
Bitte benutzen Sie dafür das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Bitte geben Sie bei Ihrer Mitteilung ans Prüfungsamt an, auf welche Prüfung(en) sich das Attest bezieht: Name der Prüfung(en) und Prüfungsdatum
Bitte beachten Sie außerdem:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kosten des ärztlichen oder amtsärztlichen Attests nicht von der Hochschule erstattet werden.
Die 1. Staatsprüfung findet immer im Frühjahr oder im Herbst eines jeden Jahres statt.
Die Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Herbst 2022 lauten:
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 4. August bis 7. Oktober 2022
Praktischer Prüfungszeitraum: 4. August bis 9. Dezember 2022
In den Herbstferien finden keine Staatsprüfungen statt.
Die Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Frühjahr 2023 lauten:
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 13. Februar bis 14. April 2023
Praktischer Prüfungszeitraum: 13. Februar bis 23. Juni 2023
In den Osterferien finden keine Staatsprüfungen statt.
Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Herbst 2023: 01.12.2022 – 01.02.2023
Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Dezember an, da im Januar mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Frühjahr 2024: 01.06.2023 – 01.08.2023
Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Juni an, da im Juli mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen sind in der sog. LPO (Lehramtsprüfungsordnung) festgelegt.
Für alle Studierende, die nach der LPO I vom 13. März 2008 studieren, gilt für die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der § 22 der LPO I (13. März 2008). Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die inhaltlichen Prüfungsanforderungen finden Sie im § 52 (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen), § 74 (Lehramt an Gymnasien, Fächerverbindung) und § 75 (Lehramt an Gymnasien, Doppelfach).
Die Meldung zur 1. Staatsprüfung ist an die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen zu richten. Wenn Sie modularisiert studieren (LPO I vom 13. März 2008), können Sie sich ausschließlich online anmelden (über die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen).
Folgende Unterlagen sind bei der Außenstelle abzugeben:
Das Transcript of Records wird erst abgegeben, wenn alle Studienleistungen erbracht sind (es wird also nachgereicht).
Die Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und Ihre genauen Ansprechpersonen finden Sie hier:
Alle aktuellen Termine der Ersten Staatsprüfung finden Sie hier. Änderungen sind bis zuletzt möglich.
Schriftliche Prüfungstermine Staatsprüfung Herbst 2023:
25. September 2023: Musikpädagogik (Lehramt Grund-, Mittel- und Realschulen)
27. September 2023: Analyse (Lehramt Grund-, Mittel- und Realschulen)
25. September 2023: Musikpädagogik (Lehramt Gymnasium)
27. September 2023: Analyse (Lehramt Gymnasium)
29. September 2023: Tonsatz (Lehramt Gymnasium)
4. Oktober 2023: Gehörbildung (nur Lehramt Gymnasium Doppelfach)
Praktische Prüfungstermine Staatsprüfung Herbst 2023:
10./11. Oktober 2023: Chorleitung
10./11. Oktober 2023: Orchesterleitung
12./13. Oktober 2023: Bigbandleitung
18./19. Oktober 2023: SEP
23./24. Oktober 2023: Gesang
6. November 2023: Flöte, Oboe, Klarinette, Orgel, Trompete
7. November 2023: Violine
8. November 2023: Klavier
13. November 2023: Schulpraktisches Instrumentalspiel GMR
20./22. November 2023: Schulpraktisches Klavierspiel
Weitere Termine sind noch in Planung.
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der LPO I. Für alle Studierende, die nach neuer LPO I studieren, gilt § 17 der LPO I (13. März 2008): Die Prüfungsunfähigkeit muss unter Vorlage eines amtsärztlichen Attests unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen mitgeteilt werden.
Kontakt zur Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen:
Bitte sagen Sie auch dem Prüfungsamt Schulmusik unserer Hochschule kurz Bescheid.
Folgende Personen sind für die Betreuung Ihrer Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) nach LPO I vom 13. März 2008 zugelassen:
Prof. Dr. Claus Bockmaier
Prof. Dr. Christine Dettmann
Prof. Dr. Friedrich Geiger
Prof. Dr. Dorothea Hofmann
Prof. Dr. Ulrich Kaiser
Prof. DDDr. Wolfgang Mastnak
Prof. Dr. Adina Mornell
Prof. Dr. Gabriele Puffer
Prof. Stefan Rohringer
Prof. Dr. Andrea Sangiorgio
Prof. Dr. Sonja Stibi
Für 1. Staatprüfung im Frühjahr 2024:
Abgabe der Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) bis spätestens 1. August 2023 (mit Verlängerung bis 1. Oktober 2023)
Für 1. Staatsprüfung im Herbst 2024:
Abgabe Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) bis spätestens 1. Februar 2024 (mit Verlängerung bis 1. April 2024)
Bitte geben Sie Ihre Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) in folgender Form im Prüfungsamt Schulmusik ab:
Nach Abgabe erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung, die Sie bei Examen im Frühjahr 2024 bis spätestens 1. August 2023 (oder mit Verlängerung 1. Oktober 2023) bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen abgeben müssen.
Ihre Zulassungsarbeit muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Alle Hinweise finden Sie hier.