Prüfungen

Bachelor, Master, Excellence in Performance und weiterbildendes Zertifikatsstudium Meisterklasse

Im Rahmen des Studiums in einem Bachelor- oder Master-Studiengang sowie im Studiengang Excellence in Performance und im weiterbildenden Zertifikatsstudium Meisterklasse sind an unserer Hochschule in der Regel verschiedene Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Übersicht über die Prüfungsleistungen finden Sie in der Fachprüfungs- und Studienordnung, die auf der Seite des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht ist.

Die meisten Prüfungen müssen von Ihnen über das Online-Portal eOffice angemeldet werden. Die Anmeldungen zu Prüfungen können nur innerhalb eines Anmeldezeitraums erfolgen. Die genauen Prüfungstermine werden ausschließlich online bekannt gegeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über Terminverschiebungen – auch über kurzfristige – seitens des Prüfungsamtes erfolgt nicht (Ausnahme: Vorverlegung eines Prüfungstermins). Bitte informieren Sie sich daher eigenverantwortlich über etwaige Terminverschiebungen.

  • Wie melde ich meine Prüfungen an?

    Eine Anmeldung zu Prüfungen ist über das Hochschulportal eOffice möglich. Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

    Prüfungsanmeldung für Prüfungen im Wintersemester 2024/25:
    Zeitraum wird bald bekannt gegeben.

    Bitte beachten Sie: Einige Prüfungsleistungen benötigen keine Online-Anmeldung (zum Beispiel Bachelor-/Masterarbeiten und Disputationen). Eine Anmeldung zu Prüfungen ohne freigegebene Online-Anmeldung ist dann ausschließlich über das für Sie zuständige Prüfungsamt möglich. Informationen zu den entsprechenden Anmeldemodalitäten erhalten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten.

  • Dürfen Prüfungen mitgeschnitten/aufgezeichnet werden?

    Nein. Aktuell sind Mitschnitte von Prüfungen nicht erlaubt.

    Ausnahme: In den Fächern Komposition, Komposition für Film und Medien, Chordirigieren und Orchesterdirigieren dürfen Hochschulprüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen in Abschlussmodulen, bei denen Publikum zugelassen ist, durch die Studierenden mitgeschnitten werden. Diese Erlaubnis erfolgt ausschließlich unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten. Für das Einholen der für den Mitschnitt erforderlichen Rechte (Verwertungsrechte etc.) sind die Studierenden allein verantwortlich. Im Rahmen der Kapazitäten des Tonstudios können Studierende sich das für den Mitschnitt erforderliche Equipment ausleihen. Personal des Tonstudios wird nicht zur Verfügung gestellt.

  • Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

    Wenn Sie krank sind und an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie …

    • … Ihre Nichtteilnahme vor Prüfungsbeginn dem zuständigen Prüfungsamt mitteilen.
    • … spätestens an dem Tag, an dem die Prüfung stattfindet, zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen, der/die Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) wegen Ihrer Erkrankung/Verletzung ausstellt.
    • … die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) spätestens drei Kalendertage nach dem Prüfungstermin dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen. Bitte geben Sie bei der Mitteilung an, auf welche Prüfung(en) sich das Attest bezieht: Name der Prüfung(en) und Prüfungsdatum

    Download: Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit

    Das Prüfungsamt kann zusätzlich die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. Die Kosten für ein amtsärztliches Attest werden von der Hochschule nicht erstattet.

    Tritt eine Erkrankung während einer Prüfung auf, muss die Prüfungsunfähigkeit noch während der Prüfung mitgeteilt werden. Die Prüfung wird beendet und nicht bewertet. Wird eine Prüfung trotz bekannter gesundheitlicher Einschränkungen abgelegt, kann nachträglich keine Prüfungsunfähigkeit akzeptiert werden.

  • Was passiert, wenn ich ohne Grund zu einer Prüfung nicht erscheine?

    Gemäß § 12 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) gilt eine Prüfung als mit »nicht ausreichend« bewertet, wenn Sie ohne einen triftigen Grund zu einem Prüfungstermin nicht erscheinen oder wenn Sie ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

    Die für den Rücktritt oder die Säumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

  • Kann ich Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

    Ja. Die Anrechung bzw. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen unter Beifügung beglaubigter Kopien bzw. beglaubigter übersetzter Kopien der Zeugnisse und Bescheinigungen beantragt werden.

    Der Antrag ist noch vor Aufnahme des Studiums bei der Leitung des Prüfungsamts abzugeben. Über die Anrechnung bzw. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

  • Was muss ich bei Bachelor- und Masterarbeiten beachten?

    Das Thema der Bachelor- bzw. Masterarbeit müssen sich Studierende bis zu diesen Fristen von der betreuenden Person geben lassen und im Prüfungsamt vorlegen: 

    • im Sommersemester bis zum 15. Juli
    • im Wintersemester bis zum 15. Januar

    Diese Fristen gelten nicht für Studiengänge mit der Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts oder Master of Arts. Die Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Masterarbeit wird in den einzelnen Fachprüfungs- und Studienordnungen geregelt.

  • Was gilt für Praktika?

    Im Rahmen einiger Masterstudiengänge ist ein Praktikum abzulegen. Die genaue Dauer und die damit erreichten ECTS-Punkte sind in den jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnungen geregelt. Diese finden Sie auf der Seite Ihres jeweiligen Studiengangs.

    Für die Verbuchung der ECTS-Punkte legen Sie bitte im Prüfungsamt diesen Nachweis vor.
    Download: Praktikum Nachweis

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts:

Corinna Dittmayer
Hubert Dobl
Sabine Hollmann
Raimund Rosarius
Alessandra Wührer