Immatrikulation

Herzlich willkommen an der Hochschule für Musik und Theater München! Der erste Schritt ist geschafft – Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten. Wir gratulieren ganz herzlich!

Bevor es mit dem Studium losgehen kann, müssen Sie sich nun an unserer Hochschule immatrikulieren (einschreiben). Für die Immatrikulation (Einschreibung) müssen Sie zu bestimmten Terminen bei in München erscheinen. Hier haben wir Ihnen alle nötigen Informationen zusammengestellt.

Ausnahmen gelten für neue Studierenden an unserer Ballett-Akademie und in den Kooperationsstudiengängen mit der Theaterakademie August Everding. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website:

  • Wann und wo muss ich mich immatrikulieren?

    Die Immatrikulation findet Ende September / Anfang Oktober persönlich an der HMTM statt. Den Immatrikulationszeitraum sowie die Anschrift entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern unter „Welche Unterlagen muss ich mitbringen?“

    Bitte beachten Sie, dass sich Studierende der Lehramts-Studiengänge zusätzlich an der LMU für Erziehungswissenschaften immatrikulieren müssen.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Für eine erfolgreiche Immatrikulation bringen Sie einige Unterlagen mit. Dies kann je nach Studiengang unterschiedlich sein. Bitte lesen Sie dazu das für Sie zutreffende PDF und drucken die nötigen Anträge aus. Diese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben zur Immatrikulation mitbringen.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass uns für eine erfolgreiche Immatrikulation ein elektronischer Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorliegen muss. Bitte lesen Sie mehr dazu im nächsten Menüpunkt.

    Informationsmaterial zu den Studiengängen:
    Informationen Bachelor-Studiengänge
    Informationen Master-Studiengänge
    Informationen Lehramts-Studiengänge
    Informationen Zertifikatsstudium Meisterklasse
    Informationen Excellence in Performance
    Informationen Promotionsstudium
    Informationen Jungstudium (Musik)

    Immatrikulationsunterlagen zum Download:
    Immatrikulationsantrag (deutsch)
    Immatrikulationsantrag (englisch)
    Immatrikulationsantrag Jungstudium Musik
    Einwilligung der*s Erziehungsberechtigten (Jungstudium)
    Erklärung „Einräumung von Nutzungsrechten“
    Erklärung zur Kenntnisnahme der „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“

  • Wie weise ich nach, dass ich ausreichend krankenversichert bin?

    Alle Studierenden müssen gegenüber der Hochschule bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

    Der Nachweis muss uns als digitale Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorliegen (elektronisches Meldeverfahren). Die Vorlage einer Versichertenkarte oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung ist für die Immatrikulation leider nicht ausreichend.

    Das Vorgehen für die digitale Meldung funktioniert so:

    Sie sind…

    a) in Deutschland gesetzlich versichert?

    Bitte fordern Sie bis spätestens zum 20.9.2023 bei Ihrer Krankenkasse eine digitale Meldung über Ihren Versicherungsstatus an (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.

    b) in Deutschland privat versichert?

    Bitte wenden Sie sich mit einer Bestätigung Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und bitten diese bis spätestens zum 20.9.2023 um die digitale Meldung über die Befreiung von der deutschen studentischen Pflichtversicherung (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.

    c) in einem Land der Europäischen Union versichert?

    Bitte wenden Sie sich mit einer Bestätigung Ihrer Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland und bitten diese bis spätestens zum 20.9.2023 um die digitale Meldung über die Befreiung von der deutschen studentischen Pflichtversicherung (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.

    d) im außereuropäischen Ausland versichert?

    Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, um eine Krankenversicherung abzuschließen oder sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien zu lassen, falls Sie eine private Krankenversicherung haben, die in Deutschland für ein Studium gültig ist.

    In beiden Fällen muss eine deutsche gesetzliche Krankenkasse der Hochschule für Musik und Theater München Ihren Versichertenstatus elektronisch mitteilen. Ohne eine elektronische Mitteilung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse schon vor Ihrer Immatrikulation ist die Immatrikulation nicht möglich.

  • Wo erhalte ich Immatrikulationsbescheinigungen?

    Bei der Immatrikulation erhalten Sie Immatrikulationsbescheinigungen, die Sie ggf. für verschiedene Behörden benötigen. Sollten Sie weitere Immatrikulationsbescheinigungen benötigen, fordern Sie diese per E-Mail oder per Telefon bei uns an oder holen Sie sie persönlich im Studierendensekretariat ab.

  • Wo findet die Immatrikulationsfeier statt?

    Mit der Immatrikulationsfeier begrüßen wir unsere neuen Studierenden an unserer Hochschule.

    Die Feier findet statt am

    Montag, 16. Oktober 2023, 11:00 Uhr
    Großer Konzertsaal, Arcisstr. 12, 80333 München

  • Wer hilft mir bei Fragen weiter?

    Sollten Sie weitere Fragen rund um die Immatrikulation haben, berät Sie unser Team des Studierendensekretariats.

    Dies gilt auch bei Fragen zu einer erneuten Einschreibung etwa nach einer Studienunterbrechung oder zu einem ggf. späteren Studienbeginn.

     

Kontakt für Studierende (A bis L)

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Merike Steinert

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Kontakt für Studierende (M bis Z)

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Cindy Voigtländer

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Kontakt für Studierende der Schulmusik

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Sonja Behrens

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Kontakt für Studierende der Ballett-Akademie

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Katharina Suzuki

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