Interne Akkreditierung

Das Qualitätsmanagementsystem der HMTM sieht ein zweistufiges Verfahren zur internen Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengangsbündels vor:

  1. Das Studiengangsmonitoring und
  2. die interne (Re-)Akkreditierung

Verfahrensstufe 1: Studiengangsmonitoring

Verantwortlich für diese Verfahrensstufe ist der sog. Instituts-/Akademiebeirat. Der Beirat setzt sich aus internen und externen Mitgliedern wie folgt zusammen: zwei Lehrkräfte sowie ein*e Student*in des betreffenden Instituts, ein*e Fachvertreter*in einer anderen Hochschule, ein*e Vertreter*in der Berufspraxis (fachnah), ein*e externe*r Student*in und eine Alumna/ein Alumnus der HMTM. Um bei einer Bündelung von Studiengängen die fachliche Bandbreite abzudecken, wird der Beirat ggf. punktuell zusätzlich um externe Fachvertreter*innen, externe Studierende und interne Fachvertreter*innen erweitert.

Im Rahmen des Studiengangsmonitorings wird ein Studiengang oder ein Studiengangsbündel auf der Basis einer schriftlichen Selbstdokumentation hinsichtlich der Umsetzung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge (§§ 11-15 BayStudAkkV) überprüft. Die Qualitätskriterien werden von den internen und externen Mitgliedern des Beirats diskutiert.

Ausschließlich die externen Beiratsmitglieder führen zudem ein ca. einstündiges Gespräch mit Studierenden des betreffenden Studiengangs/der betreffenden Studiengänge des Bündels.
Die Bewertung der fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien obliegt ausschließlich den externen Mitgliedern des Beirats.

Die Prüfung und Bewertung der formalen Kriterien (§§ 3-10 BayStudAkkV) erfolgt nicht auf Beiratsebene, sondern wurde bzw. wird von Seiten der Stabsstelle Qualitätsmanagement/Akkreditierung sowie dem Justiziariat bereits bei der Einführung des betreffenden Studiengangs sichergestellt. In der schriftlichen Selbstdokumentation wird dies entsprechend erläutert.

Im Rahmen des Studiengangsmonitorings wird des Weiteren geprüft, ob regelhafte, studiengangsbegleitende Qualitätssicherungsverfahren (Erhebungen) zur Weiterentwicklung eines Studiengangs eingesetzt werden. Hierfür werden von der Referentin für Qualitätsmanagement/Evaluation Evaluationsergebnisse vorgelegt.

Auf der Basis der Sitzung des Studiengangsmonitorings wird ein vorläufiger Qualitätsbericht für den betreffenden Studiengang bzw. die betreffenden Studiengänge angefertigt. Die formale Akkreditierung erfolgt in der zweiten Verfahrensstufe.

 

Verfahrensstufe 2: Interne Akkreditierung

Die Hochschulkommission Akkreditierung trifft auf der Basis des vorläufigen Qualitätsberichts den formalen Beschluss über die Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengangsbündels. Sie ist nicht an die Akkreditierungsempfehlung des Institutsbeirats aus dem vorhergehenden Studiengangsmonitoring gebunden. Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die im Prozess des Studiengangsmonitorings keine Schlüsselfunktion einnehmen: dem Vizepräsidenten*der Vizepräsidentin für Studium und Lehre (Vorsitz), einem externen aktiven oder ehemaligen Mitglied aus dem Hochschulrat, dem Studiendekan*der Studiendekanin, dem*der Vorsitzenden der Studienkommission Bachelor/Master, einem Professor*einer Professorin der HMTM oder einem ehemaligen Professor*einer ehemaligen Professorin der HMTM sowie einem Studenten*einer Studentin der HMTM. Vertretungsregelungen dienen der Sicherstellung der Unbefangenheit der Mitglieder des Gremiums.

Im Falle von Auflagen wird die Auflagenerfüllung durch den*die Vorsitzende*n der Hochschulkommission Akkreditierung sichergestellt.

Das Akkreditierungsergebnis wird über den finalisierten Qualitätsbericht in die Datenbank des Akkreditierungsrates eingespeist und veröffentlicht.

 

Der Geltungszeitraum für die erstmalige Akkreditierung eines Studiengangs beträgt acht Jahre. Die Akkreditierungsfrist beginnt rückwirkend ab dem Semester, in dem die Hochschulkommission Akkreditierung die Akkreditierung ausspricht. Der Geltungszeitraum für die Re-Akkreditierung beträgt ebenfalls acht Jahre. Entscheidend ist hier das Semester, in dem das Studiengangsmonitoring stattgefunden hat.

Wesentliche Änderung eines akkreditierten Studiengangs:
Wird ein intern akkreditierter Studiengang wesentlich geändert, muss die wesentliche Änderung gegenüber der Hochschulkommission Akkreditierung angezeigt und beschrieben werden. Die Hochschulkommission Akkreditierung prüft die wesentliche Änderung. Führt die wesentliche Änderung aus Sicht der Kommission zu einer Qualitätsverbesserung oder einem Qualitätserhalt, bleibt die Akkreditierung weiterhin bestehen.