Offizielle Beschwerde

Alle Hochschulangehörigen haben die Möglichkeit, offiziell Beschwerde über Missstände und belastende Situationen im Zusammenhang mit Machtmissbrauch, Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt bei der Hochschulleitung einzureichen. Auch in einem offiziellen Beschwerdeverfahren ist es möglich, gegenüber der Konfliktperson anonym zu bleiben. Die Meldung muss jedoch persönlich erfolgen.

  • Ich möchte mich offiziell beschweren, was muss ich tun?

    Um sich offiziell zu beschweren, müssen Sie aufschreiben, was passiert ist. Dies kann allein oder gemeinsam mit einer Beratungsstelle, zum Beispiel einer Vertrauensperson geschehen. Falls Sie beraten wurden, müssen Sie die Beratungsstelle von der Schweigepflicht entbinden.
    Dann geben Sie oder die Beratungsstelle Ihr Schreiben an die Hochschulleitung: hochschulleitung@hmtm.de oder praesidentin@hmtm.de

  • Was passiert dann?

    Die Hochschulleitung geht jeder Beschwerde sofort nach. Dies bedeutet: Es werden mit allen Beteiligten offizielle Gespräche geführt. Als erstes mit der beschwerdeführenden Person, also Ihnen. Sie können sich von einer Person Ihrer Wahl, zum Beispiel einer Beratungsstelle, begleiten lassen. Dazu müssen Sie sie vorher von der Schweigepflicht entbinden. Die Gespräche sind streng vertraulich. Danach folgt ein Gespräch im Sinne einer Anhörung zu den erhobenen Vorwürfen mit der Konfliktperson.

  • Welche Konsequenzen kann es geben?

    Je nach Schwere des Konflikts gibt es Konsequenzen:

    • Falls gewünscht: Lehrkraftwechsel
    • Falls gewünscht: Ausschluss der Lehrperson aus Prüfungen
    • Anordnung von Coachings und Fortbildungen
    • Mediationen
    • Ermahnung/Verwarnung
    • Dienstrechtliche Konsequenzen (Abmahnung)
    • Unterrichtsbeobachtung
    • Strafrechtliche Konsequenzen