Das Qualitätsmanagementsystem der HMTM sieht ein zweistufiges Verfahren zur internen Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengangsbündels vor:
Im Rahmen des Studiengangsmonitorings prüft und bewertet eine Gutachter*innengruppe einen Studiengang (oder ein Studiengangsbündel) auf der Basis eines Selbstberichts hinsichtlich der in der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung formulierten fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien.
Die Gutachter*innengruppe setzt sich zusammen aus den externen Mitgliedern des betreffenden Instituts-/Akademiebeirats: ein*e Fachvertreter*in einer anderen Hochschule (auch: Professor*in im Ruhestand), ein*e Vertreter*in der Berufspraxis (fachnah), ein*e Alumna*Alumnus der HMTM, einem externen Studenten oder einer externen Studentin. Um die fachliche Bandbreite von Studiengängen eines Instituts/einer Akademie im Rahmen des Studiengangsmonitorings (beispielsweise bei einer Bündelung von Studiengängen) abzudecken, wird der Beirat ggf. um externe Expert*innen erweitert.
Das Studiengangsmonitoring findet im Rahmen einer Sitzung des Beirats des betreffenden Instituts/der betreffenden Akademie statt. Ziel ist es, die Informationen, die aus der Lektüre des Selbstberichts gewonnen wurden, zu vervollständigen und unklare Punkte und mögliche Verstöße gegen fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien zu diskutieren sowie Verständnisfragen zu klären. Hierfür sind Gesprächsrunden in unterschiedlichen Zusammensetzungen vorgesehen: Austausch der externen Gutachter*innen in einer internen Vorbesprechung mit dem*der Referenten*Referentin für Qualitätsmanagement/Akkreditierung; Gesprächsrunde aller Mitglieder des Beirats mit Lehrenden des Studiengangs, Diskussion der einzelnen fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien; Gespräch der externen Gutachter*innen mit Studierenden des betreffenden Studiengangs; Besprechung der externen Gutachter*innen, damit diese auf der Basis der Rückkopplung aus den vorhergehenden Gesprächen – und mit der für eine unabhängige Bewertung notwendigen Distanz – die fachlich-inhaltlichen Kriterien abschließend bewerten und eine Beschlussempfehlung formulieren können; Abschlussgespräch mit allen Mitgliedern des Beirats und Lehrenden des Studiengangs, in dem die Gutachter*innen ihr vorläufiges Fazit des Studiengangsmonitorings vortragen.
Die Dokumentation des Studiengangsmonitorings erfolgt über ein strukturiertes Sitzungsprotokoll, das die Diskussion zu den einzelnen Qualitätskriterien abbildet. Das Sitzungsprotokoll enthält zudem das Votum der Gutachter*innen (zusammenfassende Bewertung, Beschlussempfehlung, Bewertung der einzelnen fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien). Etwaige Sondervoten werden hier unter klarer Zuordnung zu den jeweiligen Akteur*innen innerhalb der Gutachter*innengruppe ausgewiesen. Darüber hinaus wird im Sitzungsprotokoll die Bewertung der formalen Kriterien dokumentiert: Die Prüfung der formalen Kriterien erfolgt nicht im Rahmen des Studiengangsmonitorings, sondern wird im Vorfeld durch die Stabsstelle Akkreditierung und den*die Leiterin der Abteilung Studium sichergestellt.
Im Rahmen des Studiengangsmonitorings zur Re-Akkreditierung eines Studiengangs bzw. Studiengangsbündels wird zusätzlich im Selbstbericht dargelegt, wie mit den Empfehlungen und Auflagen aus der Erstakkreditierung umgegangen wurde. Darüber hinaus wird erläutert, welche Entwicklung der Studiengang (bei Bündelakkreditierung: die Studiengänge) auf der Grundlage welcher Daten und der Ableitung entsprechender Maßnahmen daraus genommen hat.
Die Hochschulkommission Akkreditierung trifft als unabhängiges Gremium den formalen Beschluss über die (Re)Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengangsbündels. Grundlage hierfür ist das Sitzungsprotokoll (s.o.) des Studiengangsmonitorings (erste Verfahrensstufe). Die Mitglieder der Hochschulkommission Akkreditierung haben die Möglichkeit, Stichproben durchzuführen. Zu diesem Zweck wird allen Mitgliedern des Gremiums der Selbstbericht (inkl. Anlagen) zur Verfügung gestellt. Die Hochschulkommission Akkreditierung prüft die Rückbindung des Studiengangs bzw. des Studiengangsbündels an das Leitbild der Hochschule.
Die Hochschulkommission Akkreditierung kann in ihrer Entscheidung von der Bewertung der Gutachter*innengruppe abweichen. Abweichungen müssen begründet werden.
Der Qualitätsbericht enthält das Votum mit Beschlussempfehlung der Gutachter*innen sowie den Beschluss der Hochschulkommission Akkreditierung. Der Qualitätsbericht, der den jeweils aktuellen Vorgaben des Akkreditierungsrats entspricht, wird in der Datenbank des Akkreditierungsrats sowie auf der Homepage der Hochschule veröffentlicht.