Rückmeldung

Wer an der HMTM studiert und das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchte, darf eine wichtige Sache nicht vergessen: die Rückmeldung.

Die Rückmeldung erfolgt zu jedem neuen Semester durch die Überweisung des Semesterbeitrags bis zum Ende der Rückmeldefrist. Die Höhe des Semesterbeitrags kann von Semester zu Semester unterschiedlich sein.

Die Rückmeldung muss auch bei einer Beurlaubung vom Studium erfolgen. Auch Studierende im Jungstudium oder im Gaststudium müssen sich zurückmelden.

  • Wie und bis wann muss ich mich zurückmelden?

    Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags bis zum Ende der Rückmeldefrist. Die Rückmeldung muss auch bei einer Beurlaubung erfolgen.

    Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025 muss der Semesterbeitrag bis zum 24. Januar 2025 auf folgendem Konto eingegangen sein. Bitte beachten Sie auch den richtigen Verwendungszweck.

    Empfänger/Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern
    IBAN: DE63 7005 0000 3501 1903 15
    Swift/BIC: BYLADEMM
    Kreditinstitut: Bayerische Landesbank München

    Verwendungszweck:
    Ihre Matrikelnummer
    Ihr Name, Vorname
    RM SoSe 2025
    Ihr Studiengang

  • Wie hoch ist der aktuelle Semesterbeitrag?

    Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt € 85.

    Studierende des Zertifikatsstudiums Meisterklasse überweisen bitte € 2.085.

    Jungstudierende überweisen bitte 300.

    Die Semesterbeiträge erhebt die Hochschule für Musik und Theater München gemäß Art. 121 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) für das Studierendenwerk München Oberbayern und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studierendenwerk München Oberbayern durch seine Satzung fest.

  • Was muss ich tun, wenn ich an mehreren Hochschulen immatrikuliert bin?

    Bei gleichzeitiger Immatrikulation an mehreren Hochschulen innerhalb Bayerns müssen Sie die fälligen Beiträge nur an der Hochschule zahlen, an der Sie sich zeitlich zuerst immatrikuliert haben.

    Bei der Hochschule, an der Sie nicht gezahlt haben, melden Sie sich bitte persönlich beim Studierendensekretariat. Hier legen Sie die Bescheinigung der anderen Hochschule über die dort erfolgte Zahlung vor.

    An unserer Hochschule legen Sie die Bescheinigung bitte per E-Mail vor: studierendensekretariat@hmtm.de

    Bei gleichzeitiger Immatrikulation an der Hochschule für Musik und Theater München und an einer weiteren Hochschule außerhalb Bayerns, müssen Sie die Beiträge immer an der Hochschule für Musik und Theater München bezahlen; ob Sie zusätzlich auch an der anderen Hochschule Beiträge entrichten müssen, klären Sie bitte direkt mit der anderen Hochschule.

  • Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?

    Wenn der Semesterbeitrag nicht bis Ende der Frist auf dem angegebenen Konto der Hochschule eingegangen ist, droht die Exmatrikulation, d.h. das Studium kann möglicherweise nicht fortgesetzt werden.

    Sollten Sie die Rückmeldung aus Versehen vergessen haben, melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat:  studierendensekretariat@hmtm.de 

  • Kann ich mich vom Semesterbeitrag befreien lassen?

    Bis jetzt war für schwerbehinderte Studierende möglich, sich auf Antrag von der Pflicht zur Entrichtung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket befreien zu lassen. Da der Beitrag für das Semesterticket entfällt, ist keine Befreiung mehr möglich.

Kontakt für Studierende (A bis L)

Foto von Stempel mit Stempelkissen

Merike Steinert

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Kontakt für Studierende (M bis Z)

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Cindy Voigtländer

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Kontakt für Studierende der Schulmusik

Foto von Stempel mit Stempelkissen

Sonja Behrens

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Kontakt für Studierende der Ballett-Akademie

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Katharina Suzuki

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