Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

In Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) vom 31. Mai 2023 hat die Bayerische Staatsregierung eine unabhängige Meldestelle für alle Beschäftigten der HMTM in Lehre und Verwaltung, der anderen fünf bayerischen Kunsthochschulen und weiterer staatlichen Kultureinrichtungen eingerichtet.

Bei dieser unabhängigen Stelle können Beschäftigte der HMTM in Lehre und Verwaltung Rechtsverstöße, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, melden. Gemeldet werden können Verstöße in Form von Handlungen oder Unterlassungen gegen Bundes- oder Landesgesetze sowie unmittelbar geltendes EU-Recht in Bereichen, in denen auch ein öffentliches Interesse an einer Aufdeckung von Fehlverhalten besteht. Die meldenden Mitarbeiter*innen sind durch das Gesetz in besonderer Weise geschützt.

Die Meldestelle, die u.a. für unsere Hochschule zuständig ist, ist:

Interne Meldestelle des Zentralen Dienstes der Bayerischen Staatstheater:
Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater, Interne Meldestelle
Alter Hof 3, 80803 München
E-Mail: hinweisgeberschutz@staatstheater.bayern.de
Telefon: 089-2185-1866

Zusätzlich besteht diese Meldestelle auf Bundesebene:

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz:
Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Telefon: 0228-99 410 6644