Zulassungsarbeit

Das Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Lehramt und wird allgemein auch als »Zulassungsarbeit« bezeichnet. Zur Ersten Staatsprüfung wird nur zugelassen, wer eine mit mindestens »ausreichend« bewertete schriftliche Hausarbeit angefertigt hat. Die Hausarbeit kann in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften geschrieben werden. Möglich ist auch ein Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann (vgl. § 29 LPO I). Die Note für die Hausarbeit geht in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein.

Das Thema der schriftlichen Hausarbeit soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung mit dem gewählten Prüfer bzw. der Prüferin vereinbart werden.

Zentrale Fragen zur Zulassungsarbeit