Im Rahmen Ihres Lehramt-Studiums müssen Sie verschiedene Prüfungsleistungen erbringen, darunter etwa Praktika, Modulprüfungen, die Staatsprüfungen oder Ihre Zulassungsarbeit. Die wichtigsten Informationen zu Prüfungsleistungen, Terminen etc. rund um Ihr Schulmusik-Studium an unserer Hochschule finden Sie hier.
Die genaue Übersicht über die in Ihrem Studiengang nötigen Prüfungsleistungen finden Sie in den jeweils geltenden Ordnungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Seite Ihres Studiengangs.
Informationen zum Praktikum sowie zur Zulassungsarbeit sind auf den Webseiten des Instituts für Schulmusik gesammelt.
Wichtige Sondertermine für Ihr Schulmusik-Studium finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern. Unseren Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite.
Nein. Aktuell sind Mitschnitte von Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen nicht erlaubt.
Prüfungsanmeldung für Modulprüfungen im Wintersemester 2025/26: 13. bis 26. Oktober 2025
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt ausschließlich online über das Hochschulportal eOffice. Sie finden dort unter der Rubrik »Vorlesungsverzeichnis« den Menüpunkt »Prüfungsanmeldung«. Unter Ihrem Studiengang erhalten Sie die Ihrem Studium zugeordnete Liste der Modulprüfungen.
In der Woche nach dem Ende der Anmeldefrist erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail für jede Prüfung zu der Sie angemeldet sind. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt Schulmusik.
Die Prüfungstermine werden nach und nach über Ihren eOffice-Zugang unter dem Reiter »Prüfungstermine« bekannt gegeben. Dort finden Sie auch Ihre genauen Prüfdaten (Datum, Uhrzeit, Raum).
Bitte beachten Sie:
Nach Ablauf der Frist werden Anmeldungen nur noch entgegengenommen, wenn Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich bei der*dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen. Die Gründe für die verspätete bzw. die unvollständige Anmeldung sind anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung im Einzelfall entscheidet.
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden An- oder Abmeldungen nur noch entgegengenommen, wenn Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, der über die Zulassung im Einzelfall entscheidet. Die Gründe für das Versäumnis des Anmeldetermins bzw. die unvollständige Anmeldung sind anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Alle Studierenden, die sich zu einer Prüfung angemeldet haben, bekommen in der Woche nach Ende der Anmeldefrist eine Bestätigungs-E-Mail für die jeweilige Prüfung.
Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend in Prüfungsamt Schulmusik!
Sobald die Prüfungstermine fertig geplant sind, finden Sie Ihre Prüftermine als Aushang im Glaskasten vor dem Prüfungsamt Schulmusik (Luisenstr.) und geschützt über Ihren persönlichen eOffice– Zugang. Der Pfad über eOffice ist folgender: WS 23/24 > Vorlesungsverzeichnis > Prüfungstermine > Lehramt: Modulprüfungen
Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen der Prüfungspläne aus organisatorischen Gründen möglich sind. Kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihre Prüfungstermine noch bis zu einem Tag vor Ihrer Prüfung auf mögliche Aktualisierungen!
Wichtige Informationen zu öffentlichen Prüfungskonzerten finden Sie ebenfalls über den oben genannten Pfad in eOffice.
Ansprechpartnerinnen zum Thema Prüfungen (Lehramt) sind:
Gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung Lehramt (APO-Lehramt) unserer Hochschule müssen die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Bei Krankheit eines Prüflings geschieht dies durch die Meldung vor Prüfungsbeginn an das Prüfungsamt Schulmusik unter Krankmeldung.Pruefungsamt@hmtm.de und durch Vorlage eines unverzüglich ausgestellten und aussagefähigen ärztlichen (ggf. amtsärztlichen) Originalattestes im Prüfungsamt Schulmusik.
Bitte benutzen Sie dafür das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Bitte geben Sie bei Ihrer Mitteilung ans Prüfungsamt an, auf welche Prüfung(en) sich das Attest bezieht: Name der Prüfung(en) und Prüfungsdatum
Bitte beachten Sie außerdem:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kosten des ärztlichen oder amtsärztlichen Attests nicht von der Hochschule erstattet werden.
Die 1. Staatsprüfung findet immer im Frühjahr oder im Herbst eines jeden Jahres statt.
Die offiziellen Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Herbst 2025 lauten:
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 31. Juli bis 2. Oktober 2025
Praktischer Prüfungszeitraum: 31. Juli bis 5. Dezember 2025
In den Herbstferien finden keine Staatsprüfungen statt.
Die offiziellen Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Frühjahr 2026 lauten:
Schriftlicher Prüfungszeitraum: 9. Februar bis 10. April 2026
Praktischer Prüfungszeitraum: 9. Februar bis 26. Juni 2026
In den Oster- und Pfingstferien finden keine Staatsprüfungen statt.
Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Herbst 2026:
1. Dezember 2025 – 1. Februar 2026
Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Dezember an, da im Januar mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Frühjahr 2027:
26. Mai 2025 – 24. Juli 2025
Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Juni an, da im Juli mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.
Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen sind in der sog. LPO (Lehramtsprüfungsordnung) festgelegt.
Für alle Studierende, die nach der LPO I vom 13. März 2008 studieren, gilt für die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der § 22 der LPO I (13. März 2008). Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die inhaltlichen Prüfungsanforderungen finden Sie im § 52 (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen), § 74 (Lehramt an Gymnasien, Fächerverbindung) und § 75 (Lehramt an Gymnasien, Doppelfach).
Die Meldung zur 1. Staatsprüfung ist an die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen zu richten. Wenn Sie modularisiert studieren (LPO I vom 13. März 2008), können Sie sich ausschließlich online anmelden (über die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen).
Folgende Unterlagen sind bei der Außenstelle abzugeben:
Das Transcript of Records wird erst abgegeben, wenn alle Studienleistungen erbracht sind (es wird also nachgereicht).
Die Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und Ihre genauen Ansprechpersonen finden Sie hier:
Der Prüfungsplan für die Staatsprüfungen wird Ihnen per E-Mail zugeschickt, zusätzlich finden Sie den Plan im Glaskasten vor dem Raum L 204.
Für die Staatsprüfungen im Frühjahr wird der Prüfungsplan Anfang Februar verschickt, für die Staatsprüfungen im Herbst Anfang August.
Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen der Prüfungspläne aus organisatorischen Gründen bis kurz vor den Prüfungen möglich sind.
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der LPO I. Für alle Studierende, die nach neuer LPO I studieren, gilt § 17 der LPO I (13. März 2008): Die Prüfungsunfähigkeit muss unter Vorlage eines amtsärztlichen Attests unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen mitgeteilt werden.
Kontakt zur Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen:
Bitte sagen Sie auch dem Prüfungsamt Schulmusik unserer Hochschule kurz Bescheid.