Ins Ausland gehen

Sie möchten Erfahrungen im Ausland sammeln, den Horizont erweitern, in eine andere Kultur eintauchen und dabei Ihre Sprachkenntnisse erweitern? Ein Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich künstlerisch, wissenschaftlich und persönlich weiterzuentwickeln.

ERASMUS+ unterstützt Sie organisatorisch sowie finanziell bei Ihrem Auslandsaufenthalt, egal ob für Studienzwecke, zu Forschungsaufenthalten oder für ein Praktikum. Studierende können mehrfach (in jeder Studienphase: Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate gefördert werden.

Alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei nehmen am Erasmus+ Programm teil.

Informationen im Überblick

  • Bewerbung

    Die interne Anmeldung erfolgt durch fristgerechte Einreichung des Erasmus+ Antrags (PDF hier herunterladen) bis zum 15. Dezember für das akademische Jahr 2025/26, das Wintersemester 2025/26 sowie das Sommersemester 2026.

    Zusätzlich müssen Sie sich dann bei den jeweiligen Wunsch-Hochschulen bewerben. Dazu erhalten Sie Anfang Januar weitere Informationen.

    Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt nach fachlichen Leistungen, bei künstlerischen Studiengängen auf der Grundlage der eingereichten Audio-/Videodateien, eigener Aufnahmen oder der kompositorischen Arbeit. Ein Studienplatz kann nur bei freier Kapazität der Lehrenden erwartet werden.

  • Erasmus+ Stipendium

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Programmländern. Aktuell gelten folgende Förderraten (Projekt 2024):

    • Gruppe 1 – €600/Monat: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    • Gruppe 2 – €540/Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Gruppe 3 – €540/Monat: Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    • Zusatzförderung:
      – Praktika: €150/Monat
      – Geringere Chancen (Behinderung/chronische Krankheit, Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen, Erwerbstätigkeit): €250/Monat
      – Nachhaltige An- und Abreise: bis zu sechs Reisetage

    Das Erasmus+ Stipendium ist mit Auslands-Bafög kombinierbar. Weitere Informationen zum Auslands-Bafög finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  • Nach erfolgreicher Bewerbung / Vor dem Auslandsaufenthalt

    Learning Agreement
    Das Learning Agreement ist Ihr „Kurs-Vertrag“ und beinhaltet alle Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. Zusätzlich beinhaltet das Learning Agreement Angaben zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ausgefüllt und unterschrieben werden.

    Sprachtest und Sprachkurs
    Vor Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen Sprachtest in der Landes- oder Arbeitssprache absolvieren. Der Sprachtest muss online über OLS (Online Language Support) abgelegt werden. Dort können Sie im Anschluss an den Test kostenfrei einen (oder mehrere) Sprachkurse besuchen.
    Das Ergebnis des Tests hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung oder Förderung.

    Beurlaubung
    Wir empfehlen Ihnen, sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts beurlauben zu lassen. Den Antrag und die Fristen finden Sie im Bereich Studium > Studieren > Beurlaubung.

    Versicherung und Zimmersuche
    Bitte kümmern Sie sich selbstständig und rechtzeitig um die Wohnungssuche im Gastland und um ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts.

  • Während des Auslandsaufenthalts

    Änderungen im Kursplan
    Sollten sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen bezüglich Ihrer ausgewählten Kurse ergeben, müssen Sie diese innerhalb von fünf Wochen nach Ankunft im Learning Agreement eintragen.

    Ankunftsbestätigung
    Nach Ankunft im Zielland muss das Certificate of Arrival (PDF hier herunterladen) von der Gasthochschule unterschrieben und an das International Office der HMTM gesendet werden. Es dient als Grundlage für die Auszahlung der ersten Stipendienrate.

    Verlängerung / Abbruch
    Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt verlängern möchten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das International Office der HMTM. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt früher als geplant beenden möchten.

  • Nach dem Auslandsaufenthalt

    Bitte reichen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt folgende Unterlagen ein:

  • Praktikum im Ausland

    Praktika können ab einer Dauer von zwei Monaten finanziell gefördert werden. Das Praktikum kann während und/oder nach Abschluss des Studiums stattfinden. Bitte suchen Sie sich selbstständig einen Praktikumsplatz. Für die Förderung im Rahmen von Erasmus+ wenden Sie sich frühzeitig an das International Office.

  • Erfahrungsberichte

    Studienjahr 2023/2024

    Studienjahr 2022/2023

    Studienjahr 2021/2022

    Studienjahr 2020/2021

    Studienjahr 2019/2020

    Studienjahr 2017/2018

    Studienjahr 2016/2017

    Studienjahr 2015/2016

  • Partnerschaften

    Die Hochschule für Musik und Theater München kooperiert mit einer Vielzahl von Musikhochschulen. Alle aktuellen ERASMUS+ und SEMP-Partnerschaften finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen (PDF hier herunterladen).

    Für außereuropäische Partnerschaften wenden Sie sich bitte an das International Office.

  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

    Eine Übersicht zu diversen Stipendienprogrammen für Auslandsaufenthalte finden Sie im Bereich Studium > Internationales > Stipendien.

Ansprechpartnerin

Foto von Stempel mit Stempelkissen

Cindy Voigtländer

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