Die Informationssicherheit bezieht sich auf den Schutz sämtlicher vertraulicher Informationen, unabhängig davon, in welcher Form oder an welchem Ort sie vorliegen. Sie unterscheidet sich in ihrem Umfang deutlich von der IT-Sicherheit. Dies umfasst also sowohl digitale als auch analoge Informationen.
Weiterführende Informationen, Musterdokumente und Formulare finden Sie in BayernCollab:
Portal der bayerischen Kunsthochschulen für Datenschutz und Informationssicherheit (intern)
Bei Fragen zum Thema Informationssicherheit wenden Sie sich bitte an die Informationssicherheitsbeauftragte der Hochschule: isb@kunsthochschule-bayern.de
Hochschulen sind aufgrund ihrer spezifischen Verfasstheit in besonderer Weise verwundbar: Freiheit von Forschung und Lehre, weltweite Zusammenarbeit, hohe Dezentralität und Autonomie der Fächer/Fachbereiche, Arbeit in Projektform, hohe Personalfluktuation, komplexe Rollen und Rechte durch verschiedenen Statusgruppen mit internen und externen Partnern. Die Informationssicherheit umfasst zunächst die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, eine mehrseitige Informationssicherheit geht darüber hinaus (z.B. Authentizität, Nicht-Abstreitbarkeit, Zurechenbarkeit, Resilienz).
Beispiele für Gefahren sind:
Die Informationssicherheit basiert auf drei primären Schutzzielen, die sicherstellen, dass Informationen zuverlässig und geschützt verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden können. Die drei primären Schutzziele der Informationssicherheit sind
Vertraulichkeit bedeutet, dass Informationen nur von befugten Personen eingesehen oder genutzt werden können. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit liegt vor, wenn Informationen offengelegt werden oder ein unbefugter Zugang erfolgt.
Verfügbarkeit stellt sicher, dass Informationen und Systeme bei Bedarf für Berechtigte zugänglich und nutzbar sind. Ein Verstoß gegen die Verfügbarkeit kann durch Vernichtung, Verlust oder Nicht-Erreichbarkeit von Daten eintreten.
Integrität sorgt dafür, dass Informationen vollständig und unverändert bleiben. Verstöße gegen die Integrität treten bei Manipulation, partiellem Löschen oder Hinzufügen von Inhalten auf.
Art. 36 Sätze 1 und 2 BayDiG (vormals bedeutungsgleicher Art. 8 Abs. 1 BayEGovG):
1) Die Behörden unterhalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen digitalen Verwaltungsinfrastrukturen.
2) Sie gewährleisten deren Sicherheit und fördern deren gegenseitige technische Abstimmung und Barrierefreiheit.
Art. 43 Abs. 1 BayDiG (vormals bedeutungsgleicher Art. 11 Abs. 1 BayEGovG):
1) Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
2) Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grund-verordnung) und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und erstellen die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte.
Die ISB berät die Hochschulleitung sowie Fachbereiche, koordiniert Schulungen und arbeitet eng mit der IT-Leitung und dem Datenschutzbeauftragten und der Stabsstelle Datenschutzkoordination zusammen. Zu ihren spezifischen Aufgaben gehören: