Digitales Publizieren

Rechtliches und Formales

Das digitale Publizieren von Texten, Bildern, Audio- und Videodateien im Internet ist Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule für Musik und Theater München grundsätzlich über die sogenannte »Digitale Sammlung« der Hochschule für Musik und Theater München möglich. Die Digitale Sammlung dient der dauerhaften Veröffentlichung, Wiederauffindbarkeit und der langfristigen Archivierung von digitalen oder digitalisierten Publikationen der Hochschule, ihrer Lehrenden, Studierenden und Mitarbeiter*innen.

Die digitalen Dokumente werden in der Digitalen Sammlung mit Hilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch beschrieben und über Bibliothekskataloge und Suchmaschinen international auffindbar gemacht. Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte, stabile WWW-Adresse (persistent identifier urn:nbn ) garantiert. 

Rechtliche Voraussetzungen

Es gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei gedruckten Veröffentlichungen. Fremde Inhalte dürfen nur mit Zustimmung der Urheber*innen bzw. Verlage oder im Rahmen eines Zitates verwendet werden. Informationen zu Autorenrechten und zum Zweitveröffentlichungsrecht finden Sie hier. Unsere Empfehlung lautet, erkundigen Sie sich bei Ihrem Verlag, was er im Hinblick auf die Selbstarchivierung Ihrer wissenschaftlicher Publikationen gestattet.

Wenn Ihre Publikation bereits kostenpflichtig veröffentlicht wurde, können Sie sie unter bestimmten Bedingungen ein weiteres Mal veröffentlichen und damit online frei zugänglich machen, zum Beispiel in der Digitalen Sammlung der HMTM, dem institutionellen Repositorium der HMTM. Unsere Empfehlung lautet: Im Falle von Aufsätzen, die in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlich wurden, erlaubt das deutsche Urheberrecht gem. § 38 Abs. 4 UrhG, wissenschaftliche Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung über das Internet frei zugänglich zu machen. Der Open Policy Finder (ehemals Sherpa Romeo) ist das zentrale Werkzeug, um verlagsspezifische Bedingungen für das Zweitveröffentlichungsrecht (Green Open Access) zu prüfen.

Voraussetzung für die Veröffentlichung von digitalen Texten, Prüfungsarbeiten, Dissertationen und Noten im Internet ist die Abgabe dieser eigenhändig unterschriebenen Veröffentlichungsvereinbarung für das elektronische Publizieren in der Digitalen Sammlung. Sie können uns das Formular per Post, persönlich oder eingescannt per Mail (bibliothek@hmtm.de) zukommen lassen. 

Um die Langzeitverfügbarkeit gewährleisten zu können, empfehlen wir bei Textdokumenten die Abgabe von PDF/A-konformen PDF-Dateien. Technische Hinweise zum Erstellen von PDF/A-konformen PDF-Dateien finden Sie z.B. hier:

Lizenzvergabe

Um die Nachnutzung Ihrer Open-Access-Publikationen zu erleichtern, ist es hilfreich, sie mit einer CC-Lizenz zu versehen. Sie können zwischen sechs Lizenzen wählen bzw. die Vergabe einer freien Lizenz verweigern:

Wenn Sie keine freie Lizenz vergeben, gilt das Urheberrecht (Urheberrechtsschutz 1.0).

Entsprechende Icons, die Sie in das Impressum Ihrer Publikation einbinden können, stehen hier zur Verfügung: https://creativecommons.org/about/downloads/

Bei wissenschaftlichen Texten, Büchern und Dissertationen empfehlen wir unter CC BY zu veröffentlichen. Weitere Informationen zu den Vorteilen der CC BY Lizenz für wissenschaftliche Publikationen finden Sie auf der Website des DEAL-Konsortiums. Eine ausführliche rechtliche Einordnung bietet der Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen (PDF).

Layout

Für Netzpublikationen von Hochschulangehörigen steht eine Dokumentenvorlage für die Titelblatt-Gestaltung zur Verfügung. Bitte in der Bibliothek (bibliothek@hmtm.de) oder in der Abteilung Kommunikation (presse@hmtm.de) erfragen.

Digitale Dissertationen

Gemäß Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Theater München für den akademischen Grad des Dr. phil. können Dissertationen auch in elektronischer Form veröffentlicht werden. Lassen Sie uns daher bitte Folgendes zukommen:

  1. Dissertation möglichst im PDF/A-Format (technische Hinweise s.o.)
  2. Ausgefüllte und unterschriebene Veröffentlichungsvereinbarung für das elektronische Publizieren in der Digitalen Sammlung
  3. Sechs Printexemplare in gebundener Form (keine Ring- oder Spiralbindung)