Beurlaubung

Studierende können sich aus wichtigen Gründen für insgesamt bis zu zwei Semester, in besonders begründeten Ausnahmefällen für bis zu vier Semester beurlauben lassen. Dafür müssen Sie zu bestimmten Fristen einen Antrag in der Abteilung Studium stellen.

Für Beurlaubungen aufgrund von Elternzeit kann je nach Antrag des bzw. der Studierenden eine Beurlaubung für einen Zeitraum bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gewährt werden (Achtung: Auch bei diesem Beurlaubungsgrund gilt, dass im Falle einer Studienunterbrechung von mehr als 24 Monaten, im Studiengang Tanz von mehr als 12 Monaten, die Eignungsprüfung erneut abzulegen ist).

Antrag bitte abgeben bei

Foto von Ablagefächern mit Papieren, Mappen und Umschlägen

Elvira Schäfer

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Ansprechperson für Beurlaubungen

Foto von Stempel mit Stempelkissen

Dr. Tanja Johannsen

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