Offizielle Beschwerde

Alle Hochschulangehörigen haben die Möglichkeit, offiziell Beschwerde über Missstände und belastende Situationen im Zusammenhang mit Machtmissbrauch, Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt bei der Hochschulleitung einzureichen. Auch in einem offiziellen Beschwerdeverfahren ist es möglich, gegenüber der Konfliktperson anonym zu bleiben. Die Meldung muss jedoch persönlich erfolgen.