Erweiterungsfach

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs aus dem Angebot aller Fächer am Gymnasium (vgl. § 60 LPO I).
Laut LPO I entfallen für Unterrichtsfächer, die als Erweiterungsfächer studiert werden, jeweils die meisten der geforderten Zulassungsvoraussetzungen, bei einigen Fächern sogar alle.
Die Prüfungsanforderungen in der Ersten Staatsprüfung bleiben allerdings gleich.

Ergänzende Informationen der Ludwig-Maximilians-Universität