Prüfungen (Lehramt)

Im Rahmen Ihres  Lehramt-Studiums müssen Sie verschiedene Prüfungsleistungen erbringen, darunter etwa Praktika, Modulprüfungen, die Staatsprüfungen oder Ihre Zulassungsarbeit. Die wichtigsten Informationen zu Prüfungsleistungen, Terminen etc. rund um Ihr  Schulmusik-Studium an unserer Hochschule finden Sie hier.

Die genaue Übersicht über die in Ihrem Studiengang nötigen Prüfungsleistungen finden Sie in den jeweils geltenden Ordnungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Seite Ihres Studiengangs.

Wichtige Sondertermine für Ihr Schulmusik-Studium finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern. Unseren Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite.

  • Grundsätzliches: Dürfen Prüfungen mitgeschnitten werden?

    Nein. Aktuell sind Mitschnitte von Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen nicht erlaubt.

  • Welche Praktika gibt es?

    Die LPO I sieht für alle Lehramtsstudiengänge vier verschiedene Praktika vor:

    • Orientierungspraktikum
    • Betriebspraktikum
    • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PDP)
    • Studienbegleitendes Fachpraktikum

    Hinweise zur Organisation der Praktika und die Formulare für die jeweiligen Bescheinigungen finden Sie hier:

    https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/informationen/prakordng_neu/praktikumsbekanntmachungen.pdf

  • Praktika: Was ist das Orientierungspraktikum?

    Die Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer zu absolvieren. Es ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.

    Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.

  • Praktika: Was ist das Betriebspraktikum?

    Das Betriebspraktikum umfasst acht Wochen und kann in (mindestens zweiwöchigen) Teilen absolviert werden.

  • Praktika: Was ist das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (PDP)?

    Das Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PDP) (in den Unterrichtsfächern) soll i.d.R. im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren absolviert werden und insgesamt 150 bis 160 Unterrichtsstunden umfassen. Es erbringt 6 Leistungspunkte. An der Hochschule für Musik und Theater wird hierzu eine verpflichtende begleitende Lehrveranstaltung durchgeführt.
     
    Bitte legen Sie die Bescheinigung der Schule für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum im Prüfungsamt Schulmusik oder bei Frau Perner vor, so dass die ETCS-Punkte im Studienverlaufsplan eingetragen werden können!

  • Praktika: Was ist das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum?

    Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum mit Begleitseminar ist in einem Unterrichtsfach zu absolvieren. Die LPO I empfiehlt, es möglichst nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester zu absolvieren.

    An der Hochschule für Musik und Theater München werden das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum und das Begleitseminar im 3. Studienjahr, also im 5. oder 6. Semester durchgeführt. Es umfasst einen Vormittag (Dienstag) pro Woche an einer Schule mit mindestens vier Stunden Unterricht (einschließlich Besprechung) und ein begleitendes Seminar in der Hochschule am Nachmittag.

    Praktikum und Seminar können als „Kooperationsmodul Musikhochschule“ gewertet werden und ergeben 6 LP aus dem EWS-Bereich. Das „Kooperationsmodul Musikhochschule“ füllt das Wahlpflichtmodul EWS ganz aus, weshalb dann dafür keine anderen Lehrveranstaltungen mehr belegt werden müssen.

    Die Anmeldung zum Studienbegleitenden Praktikum muss bis 15. April für das folgende Winter- und Sommersemester beim zuständigen Praktikumsamt erfolgen. Zusätzlich ist eine Anmeldung im Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters im LSF der LMU erforderlich.

    Für die Organisation des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums sind folgende Stellen zuständig:

    Lehramt an Gymnasien
    Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West / Praktikumsamt
    https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/oberbayern-west/praktikumsamt.html

    Lehramt an Realschulen
    Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-West / Praktikumsamt
    https://www.realschulebayern.de/bezirke/oberbayern-west/praktikumsamt/ 

    Lehramt an Grund- und Mittelschulen
    Praktikumsamt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
    https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/index.html

  • Modulprüfungen: Wie melde ich mich an?

    Prüfungsanmeldung für Modulprüfungen im Sommersemester 2025: 3. bis 16. Februar 2025

    Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt ausschließlich online über das Hochschulportal eOffice. Sie finden dort unter der Rubrik »Vorlesungsverzeichnis« den Menüpunkt »Prüfungsanmeldung«. Unter Ihrem Studiengang erhalten Sie die Ihrem Studium zugeordnete Liste der Modulprüfungen.

    In der Woche nach dem Ende der Anmeldefrist erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail für jede Prüfung zu der Sie angemeldet sind. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt Schulmusik.

    Die Prüfungstermine werden nach und nach über Ihren eOffice-Zugang unter dem Reiter »Prüfungstermine« bekannt gegeben. Dort finden Sie auch Ihre genauen Prüfdaten (Datum, Uhrzeit, Raum).

    Bitte beachten Sie:

    • Die Anmeldung zu einer Prüfung ist verbindlich.
    • An- und Abmeldungen sind nur innerhalb des Anmeldezeitraums möglich.
    • Nach Ablauf der Anmeldefrist besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den Prüfungen.
    • Für die termingerechte, vollständige Anmeldung ist jeder Studierende selbst verantwortlich.
    • Eine Anmeldung ist grundsätzlich für alle Prüfungen erforderlich. Ausnahme: Wiederholungsprüfungen (Prüfungen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit »nicht bestanden« bewertet wurden) werden ohne erneute Prüfungsanmeldung im Folgesemester abgelegt. Die Anmeldung in eOffice erfolgt hierbei durch das Prüfungsamt Schulmusik.
    • Auch zu einer Prüfung, zu der Sie wegen Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit mit Attest nicht erscheinen konnten, müssen Sie sich selbst erneut anmelden. Aber: Wenn Sie dieselbe Prüfung bereits einmal nicht bestanden haben, gilt die Regelung zu Wiederholungsprüfungen.

    Nach Ablauf der Frist werden Anmeldungen nur noch entgegengenommen, wenn Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich bei der*dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen. Die Gründe für die verspätete bzw. die unvollständige Anmeldung sind anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung im Einzelfall entscheidet.

  • Modulprüfungen: Was tue ich, wenn ich mich zu spät oder nur unvollständig zu einer Prüfung angemeldet habe?

    Nach Ablauf der Anmeldefrist werden An- oder Abmeldungen nur noch entgegengenommen, wenn Sie die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, der über die Zulassung im Einzelfall entscheidet. Die Gründe für das Versäumnis des Anmeldetermins bzw. die unvollständige Anmeldung sind anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen.

  • Modulprüfungen: Wie erfahre ich, ob meine Prüfungsanmeldung geklappt hat?

    Alle Studierenden, die sich zu einer Prüfung angemeldet haben, bekommen in der Woche nach Ende der Anmeldefrist eine Bestätigungs-E-Mail für die jeweilige Prüfung.

    Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend in Prüfungsamt Schulmusik!

  • Modulprüfungen: Wo finde ich meine Prüfungstermine?

    Sobald die Prüfungstermine fertig geplant sind, finden Sie Ihre Prüftermine als Aushang im Glaskasten vor dem Prüfungsamt Schulmusik (Luisenstr.) und geschützt über Ihren persönlichen eOffice– Zugang. Der Pfad über eOffice ist folgender: WS 23/24 > Vorlesungsverzeichnis > Prüfungstermine > Lehramt: Modulprüfungen

    Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen der Prüfungspläne aus organisatorischen Gründen möglich sind. Kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihre Prüfungstermine noch bis zu einem Tag vor Ihrer Prüfung auf mögliche Aktualisierungen! 

    Wichtige Informationen zu öffentlichen Prüfungskonzerten finden Sie ebenfalls über den oben genannten Pfad in eOffice.

    Ansprechpartnerinnen zum Thema Prüfungen (Lehramt) sind:

    • Britta Lietsch (Staatsprüfungen, Modulprüfungen: Instrumente LaG, Instrumente GMR, Gesang GMR, Musiktheorie GMR, Sprechen, Stimmkunde, Gehörbildung)
    • Sonja Behrens (Modulprüfungen: Ensembleleitung, Multimedia, Musikgeschichte, Musikpädagogik, Musiktheorie, Profile, SEP-Teilfächer)
  • Modulprüfungen (und andere Hochschulprüfungen): Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

    Gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung Lehramt (APO-Lehramt) unserer Hochschule müssen die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

    Bei Krankheit eines Prüflings geschieht das durch die Vorlage eines unverzüglich ausgestellten und aussagefähigen ärztlichen (ggf. amtsärztlichen) Originalattestes im Prüfungsamt Schulmusik.

    Bitte benutzen Sie dafür das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

    Bitte geben Sie bei Ihrer Mitteilung ans Prüfungsamt an, auf welche Prüfung(en) sich das Attest bezieht: Name der Prüfung(en) und Prüfungsdatum

    Bitte beachten Sie außerdem:

    • Die Krankheit muss spätestens am Tage des Prüfungstermins bescheinigt werden. Ein unverzügliches Ausstellen bedeutet, dass der Prüfling noch am Prüfungstag einen Arzt aufzusuchen hat; das gleiche gilt, wenn die Krankheit durch ein amtsärztliches Gutachten bescheinigt werden muss.
    • Ein ärztliches Attest kann darüber hinaus nur anerkannt werden, wenn es für die Beurteilung, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, ausreichend aussagefähig ist. Das Attest muss deshalb die am Prüfungstag vorliegenden krankheitsbedingten und prüfungsrelevanten Störungen (Symptome) konkret und nachvollziehbar beschreiben, so dass der Prüfungsausschuss daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat.
    • Haben Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit nicht innerhalb von drei Tagen unter Vorlage des entsprechenden Attestes mitgeteilt oder werden die Gründe nicht anerkannt, so gilt entsprechend der Allgemeinen Prüfungsordnung die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kosten des ärztlichen oder amtsärztlichen Attests nicht von der Hochschule erstattet werden.

  • Erste Staatsprüfung: Wann finden die Prüfungen grundsätzlich statt?

    Die 1. Staatsprüfung findet immer im Frühjahr oder im Herbst eines jeden Jahres statt.

    Die offiziellen Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Frühjahr 2025 lauten:
    Schriftlicher Prüfungszeitraum: 10. Februar bis 17. April 2025
    Praktischer Prüfungszeitraum: 10. Februar bis 4. Juli 2025
    In den Oster- und Pfingstferien finden keine Staatsprüfungen statt.

    Die offiziellen Prüfungszeiträume für die Staatsprüfungen im Herbst 2025 lauten:
    Schriftlicher Prüfungszeitraum: 31. Juli bis 2. Oktober 2025
    Praktischer Prüfungszeitraum: 31. Juli bis 5. Dezember 2025
    In den Herbstferien finden keine Staatsprüfungen statt.

  • Erste Staatsprüfung: Wann muss ich mich anmelden?

    Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Herbst 2025:
    1. Dezember 2024 – 1. Februar 2025
    Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Dezember an, da im Januar mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.

    Prüfungsanmeldung für 1. Staatsprüfung im Frühjahr 2026:
    1. Juni 2025 – 1. August 2025
    Hinweis: Melden Sie sich möglichst schon im Juni an, da im Juli mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.

  • Erste Staatsprüfung: Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

    Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen sind in der sog. LPO (Lehramtsprüfungsordnung) festgelegt.
     
    Für alle Studierende, die nach der LPO I vom 13. März 2008 studieren, gilt für die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der § 22 der LPO I (13. März 2008). Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die inhaltlichen Prüfungsanforderungen finden Sie im § 52 (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen), § 74 (Lehramt an Gymnasien, Fächerverbindung) und § 75 (Lehramt an Gymnasien, Doppelfach).

  • Erste Staatsprüfung: Wie und wo genau melde ich mich an?

    Die Meldung zur 1. Staatsprüfung ist an die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen zu richten. Wenn Sie modularisiert studieren (LPO I vom 13. März 2008), können Sie sich ausschließlich online anmelden (über die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen).

    Folgende Unterlagen sind bei der Außenstelle abzugeben:

    • Geburts-, bzw. Heiratsurkunde (vom zuständigen Standesamt ausgestellt)
    • Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (gibt es im Studierendensekretariat Schulmusik)
    • Nachweise für die Praktika, Studien- und Prüfungsnachweise (können teilweise auch später nachgereicht werden)

    Das Transcript of Records wird erst abgegeben, wenn alle Studienleistungen erbracht sind (es wird also nachgereicht).

    Die Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und Ihre genauen Ansprechpersonen finden Sie hier:

    https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/pruefungsaemter/aussenstelle-des-pruefungsamts-fuer-alle-lehraemter/index.html

  • Erste Staatsprüfung: Wann sind meine genauen Prüfungstermine?

    Der Prüfungsplan für die Staatsprüfungen wird Ihnen per E-Mail zugeschickt, zusätzlich finden Sie den Plan im Glaskasten vor dem Raum L 204.

    Für die Staatsprüfungen im Frühjahr wird der Prüfungsplan Anfang Februar verschickt, für die Staatsprüfungen im Herbst Anfang August.

    Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen der Prüfungspläne aus organisatorischen Gründen bis kurz vor den Prüfungen möglich sind.

  • Erste Staatsprüfung: Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

    Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der LPO I. Für alle Studierende, die nach neuer LPO I studieren, gilt § 17 der LPO I (13. März 2008): Die Prüfungsunfähigkeit muss unter Vorlage eines amtsärztlichen Attests unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen mitgeteilt werden.

    Kontakt zur Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen:

    https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/pruefungsaemter/aussenstelle-des-pruefungsamts-fuer-alle-lehraemter/index.html

    Bitte sagen Sie auch dem Prüfungsamt Schulmusik unserer Hochschule kurz Bescheid.

  • Zulassungsarbeit: Wer darf meine Arbeit betreuen?

    Folgende Personen sind für die Betreuung Ihrer Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) nach LPO I vom 13. März 2008 zugelassen:
     
    Prof. Dr. Claus Bockmaier
    Prof. Dr. Christine Dettmann
    Prof. Dr. Friedrich Geiger
    Prof. Dr. Dorothea Hofmann
    Prof. Dr. Ulrich Kaiser
    Prof. DDDr. Wolfgang Mastnak (Bitte Thema der Zulassungsarbeit bis spätestens 30.06.2024 einreichen. Im WiSe 2024/25 wegen Forschungsfreisemester nur sehr eingeschränkte Betreuung möglich.)
    Prof. Dr. Adina Mornell
    Prof. Dr. Gabriele Puffer
    Prof. Stefan Rohringer
    Prof. Dr. Andrea Sangiorgio
    Prof. Dr. Sonja Stibi

    Hinweise für die Erstellung von Zulassungsarbeiten

  • Zulassungsarbeit: Wann muss ich sie abgeben?

    Für 1. Staatsprüfung im Herbst 2025:
    Abgabe Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) bis spätestens 1. Februar 2025 (mit Verlängerung bis 1. April 2025)

    Für 1. Staatsprüfung im Frühjahr 2026:
    Abgabe der Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) bis spätestens 1. August 2025 (mit Verlängerung bis 1. Oktober 2025)

    Für 1. Staatsprüfung im Herbst 2026:
    Abgabe Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) bis spätestens 1. Februar 2026 (mit Verlängerung bis 1. April 2026)

  • Zulassungsarbeit: In welcher Form muss ich sie abgeben?

    Bitte geben Sie Ihre Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit) in folgender Form im Prüfungsamt Schulmusik ab:

    Nach Abgabe der Zulassungsarbeit erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung, die Sie zeitnah bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen abgeben müssen.

  • Zulassungsarbeit: Was muss ich noch beachten?

    Ihre Zulassungsarbeit muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Alle Hinweise finden Sie hier.

    Formale Anforderungen Zulassungsarbeit (Download)

Studierendensekretariat

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Prüfungsamt Schulmusik

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Studienberatung und Fragen zur Eignungsprüfung

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