Das Literaturangebot der Bibliothek der HMTM ist weitgehend in geschlossenen Magazinen untergebracht. Nur ein sehr geringer Teil der Bücher, Noten und Zeitschriften ist frei zugänglich im Lesesaal der Bibliothek aufgestellt.
Alle Medien der Bibliothek (Noten, eScores, Bücher, eBooks, eJournals, CDs, DVDs, digitale Konzertmitschnitte, Prüfungsarbeiten, Dissertationen und Artikel in Auswahl) können Sie hier suchen und finden.
Der Bibliotheksausweis befindet sich auf der Rückseite Ihres als Multifunktionskarte angelegten Studierenden- bzw. Dienstausweises.
Ihre Bibliothekskennung ist unterhalb des Barcodes als elfstellige Zahlenkombination abgedruckt, die mit 058xxxxxxxx beginnt. Sie benötigen diese zur Verwaltung Ihres Bibliothekskontos im webOPAC, zum Bestellen oder Verlängern von
Medien im webOPAC oder zum Ausleihen von Medien aus der Bibliothek.
Das dazugehörige Passwort vergeben Sie bei Ihrer erstmaligen Anmeldung im webOPAC selbst.
Ist ein Medium entliehen, können Sie es im webOPAC in der Funktion »Bestellen/Vormerken« vormerken.
Sobald das Medium zurückgegeben worden ist, wird es automatisch auf das Konto mit der 1. Vormerkung umgebucht. Sie erhalten am folgenden Tag eine E-Mail mit der Nachricht über das für Sie bereitgelegte Buch.
Vormerkungen sind an der Bibliothek der Hochschule für Musik und Theater München gebührenfrei.
Die Leihfristen variieren in Abhängigkeit von Medium und Hochschulstatus.
Fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist bekommen Sie automatisch eine Mail, die Sie kostenfrei daran erinnern soll, die Leihfristen im webOPAC zu verlängern oder Medien in die Bibliothek zurückzubringen.
Bei Leihfristüberschreitungen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen.
Die Gebührenhöhe finden Sie unter »Gebühren«.
Leihfristen können Sie im webOPAC bis zu sechsmal selbst verlängern. Selbstständige Leihfristverlängerung über Ihr Konto im webOPAC sind frühestens 5 Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist und längstens 16 Öffnungstage nach Überschreitung der Leihfrist möglich, sofern die Gebührengrenze von 5 Euro nicht überschritten ist und die Medien nicht von anderen Personen vorgemerkt worden sind.
Leihfristverlängerungen bei sogenannten »besonderen Leihfristen« sind nicht möglich. »Besondere Leihfristen« werden für veranstaltungsbezogene Entleihungen von Chor- und Orchesterstimmen vergeben, für die als Leihfrist immer der 3. Öffnungstag nach dem letzten Veranstaltungsdatum vergeben wird. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls formlos per E-Mail mit uns Kontakt auf (bibliothek@hmtm.de).
Bitte geben Sie Ihre entliehenen Medien an der Theke in der Bibliothek zurück. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rückgabequittung.
Rückgaben sind auch nach Schließung der Ausleihe (montags bis donnerstags, ab 16:00; freitags, ab 13:00) in der Bibliothek möglich. In dem Fall nimmt die Lesesaalaufsicht Ihre Rückgaben entgegen; die tatsächliche Rückgabeverbuchung erfolgt jedoch erst am nächsten Öffnungstag. Eine Rückgabequittung ergeht per E-Mail an Sie.
Alternativ können Sie entliehene Medien auch gut verpackt und ausreichend frankiert mit der Post oder Hauspost an uns zurückschicken. Bitte legen Sie Ihrer Sendung ein formloses Anschreiben bei, in dem Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Bibliotheksnummer vermerkt sind. Verwenden Sie dafür bitte folgende Adresse:
Hochschule für Musik und Theater München
Bibliothek
Arcisstraße 12
80333 München
Bitte beachten Sie, dass die Hochschule keine Haftung für auf dem Postweg verlorene oder beschädigte Sendungen übernimmt. Sie tragen die Verantwortung für entliehene Medien, bis Sie wieder in der Bibliothek eingetroffen sind und von Ihrem Ausleihkonto zurückgebucht wurden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Postversand ein, um ein Überziehen der Leihfrist zu vermeiden.
Präsenzbestände sind Medien, die nicht ausleihbar und somit auf die Nutzung im Lesesaal beschränkt sind. Darunter fallen folgende Bestände:
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.
Bitte füllen Sie umgehend eine Schadens- bzw. Verlustmeldung (PDF) aus und wenden sich damit an das Bibliothekspersonal. Diese Meldung stoppt zunächst die automatische Produktion gebührenpflichtiger Buchrückgabeaufforderungen bis hin zur Sperre Ihres Benutzerkontos. Anhand der vorliegenden Schadens- bzw. Verlustmeldung prüfen wir den Fall und setzen uns wieder mit Ihnen in Verbindung.
Für Amtshandlungen der Bibliothek (z.B. Aufforderung zur Rückgabe entliehener Werke, Anordnung oder Festsetzung von Schadensersatz, Gebührenmahnungen) werden nach Maßgabe des Kostengesetzes und des Kostenverzeichnisses Kosten erhoben (Art. 1 Abs. 1, Art. 6, 8 und 13 Kostengesetz).
Unser EDV-Ausleihsystem erinnert Sie fünf Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe der Medien (Betreff: »Voraberinnerung«). Bitte prüfen Sie dennoch regelmäßig Ihr persönliches Konto im webOPAC. Dort finden Sie den aktuellen, verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen. Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe oder Fristverlängerung vergessen haben, sind wir verpflichtet, Sie gegen Gebühren zu mahnen.
Die 1. und 2. Aufforderung zur Buchrückgabe und Kostenrechnung werden per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt die Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Post versendet.
Gebühren können nur in bar während der Öffnungszeiten der Ausleihstelle in der Bibliothek bezahlt werden.
Gebühren, die nach 4 Wochen (20 Öffnungstagen) noch nicht beglichen sind, werden gem. Kostengesetz kostenpflichtig gemahnt. In diesen Fällen wird das Gebührenkonto zusätzlich mit einer Mahngebühr von 5 Euro belastet.
Die Ausleihfunktionen sind automatisch gesperrt, wenn das Gebührenkonto 5 Euro erreicht hat.
Die Ausstellung von Ersatzausweisen ist gebührenpflichtig:
Weitere Informationen zur Benutzung der Hochschulbibliothek sowie Handbibliotheken finden Sie hier:
Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek (PDF)
Benutzungsordnung für Handbibliotheken (PDF)
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