Herzlich willkommen an der Hochschule für Musik und Theater München! Der erste Schritt ist geschafft – Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten. Wir gratulieren ganz herzlich!
Bevor es mit dem Studium losgehen kann, müssen Sie sich nun an unserer Hochschule immatrikulieren (einschreiben). Hier haben wir Ihnen alle nötigen Informationen zusammengestellt.
Ausnahmen gelten für neue Studierende an unserer Ballett-Akademie und in den Kooperationsstudiengängen mit der Theaterakademie August Everding. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website:
Die Immatrikulation erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Bitte loggen Sie sich im Portal ein. Nach Annahme Ihres Studienplatzes können Sie alle für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen hochladen.
Zusätzlich findet ein persönlicher Termin an der Hochschule statt. Dort erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, Ihren Studierendenausweis sowie weitere wichtige Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die persönliche Immatrikulation erst nach Zahlung der Semestergebühr (s. unten) und Vorliegen des Krankenversicherungsnachweises (s. unten) möglich ist.
Die persönliche Immatrikulation ist während eines der unten genannten Zeiträume möglich (Ort: Arcisstraße 12). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wichtige Hinweise für Studierende der Schulmusik:
Die Immatrikulation findet vom 30.09. – 02.10. in der Luisenstraße 37a jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr statt. Bitte wählen Sie einen der Zeiträume aus. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Bitte beachten Sie, dass sich Studierende der Lehramts-Studiengänge zusätzlich an der LMU für Erziehungswissenschaften immatrikulieren müssen.
Für ein Studium an der Hochschule für Musik und Theater München müssen Sie einen Semesterbetrag oder Studiengebühren zahlen. Der Betrag ist abhängig von Ihrem Studiengang.
Die Gebühr für das Wintersemester 2025/26 beträgt:
Bitte überweisen Sie den Betrag für Ihren Studiengang bis 1. September auf folgendes Konto:
Empfänger/Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern
IBAN: DE63 7005 0000 3501 1903 15
Swift/BIC: BYLADEMM
Kreditinstitut: Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck: Bewerbernummer, Name, Vorname, „Immatrikulation“, Studiengang
Die Immatrikulation erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Dort finden Sie eine Liste der einzureichenden Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass uns für eine erfolgreiche Immatrikulation ein elektronischer Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorliegen muss. Bitte lesen Sie mehr dazu im nächsten Menüpunkt.
Folgende Dokumente laden Sie ausgefüllt und unterschrieben im Bewerbungsportal hoch:
Alle Studierenden müssen gegenüber der Hochschule bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Der Nachweis muss uns als digitale Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorliegen (elektronisches Meldeverfahren). Die Vorlage einer Versichertenkarte oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung ist für die Immatrikulation leider nicht ausreichend.
Das Vorgehen für die digitale Meldung funktioniert so:
Sie sind…
a) in Deutschland gesetzlich versichert?
Bitte fordern Sie bis spätestens zum 16. September bei Ihrer Krankenkasse eine digitale Meldung über Ihren Versicherungsstatus an (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.
b) in Deutschland privat versichert?
Bitte wenden Sie sich mit einer Bestätigung Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und bitten diese bis spätestens zum 16. September um die digitale Meldung über die Befreiung von der deutschen studentischen Pflichtversicherung (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.
c) in einem Land der Europäischen Union versichert?
Bitte wenden Sie sich mit einer Bestätigung Ihrer Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland und bitten diese bis spätestens zum 16. September um die digitale Meldung über die Befreiung von der deutschen studentischen Pflichtversicherung (elektronisches Meldeverfahren). Dabei geben Sie bitte explizit an, dass Sie sich an der Hochschule für Musik und Theater München immatrikulieren möchten.
d) im außereuropäischen Ausland versichert?
Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, um eine Krankenversicherung abzuschließen oder sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien zu lassen, falls Sie eine private Krankenversicherung haben, die in Deutschland für ein Studium gültig ist.
In beiden Fällen muss eine deutsche gesetzliche Krankenkasse der Hochschule für Musik und Theater München Ihren Versichertenstatus elektronisch mitteilen. Ohne eine elektronische Mitteilung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse schon vor Ihrer Immatrikulation ist die Immatrikulation nicht möglich.
Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie Immatrikulationsbescheinigungen auf Anfrage im Studierendensekretariat. Sie können die Bescheinigung dort per E-Mail oder Telefon anfordern oder Sie holen die Bescheinigung persönlich im Studierendensekretariat ab.
Mit der Immatrikulationsfeier begrüßen wir unsere neuen Studierenden an unserer Hochschule.
Die Feier findet statt am
Montag, 13. Oktober 2025, 11:00 Uhr
Großer Konzertsaal, Arcisstr. 12, 80333 München
Sollten Sie weitere Fragen rund um die Immatrikulation haben, berät Sie unser Team des Studierendensekretariats (siehe unten).
Dies gilt auch bei Fragen zu einer erneuten Einschreibung etwa nach einer Studienunterbrechung oder zu einem ggf. späteren Studienbeginn.