Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Hochschule für Musik und Theater München. Er vertritt alle Beamten und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Verwaltung und dem Mittelbau (Lehrkräfte) – insgesamt etwa 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Personalrat setzt sich aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen – sechs auf die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einem auf die Gruppe der Beamtinnen und Beamten verteilt. Die Wahlen für den Personalrat finden alle fünf Jahre statt.
Ein großer Teil der Arbeit besteht darin, Ansprechpartner für die Probleme zu sein, die Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle oder ihrer Vorgesetzten bzw. ihrem Vorgesetzten oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben und die sie allein nicht bewältigen können.
Sie können sich in diesen Angelegenheiten gerne an uns wenden. Bitte sprechen Sie die Kollegen Ihres Vertrauens an oder vereinbaren einen Termin oder Sie schreiben eine Mail.
Sie haben das Recht, den Personalrat – auch während der Dienstzeit – um Rat zu fragen!
E-Mail: personalrat@hmtm.de
Telefonisch sind wir am besten über unsere Dienstnummern erreichbar, die Sie auf den Seiten der einzelnen Personen finden.
Der Personalrat befasst sich im Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen (alle 14 Tage) mit Anträgen und Personalangelegenheiten, die die Dienststelle ihm auf Grund seines Rechts auf Mitbestimmung (Recht des Personalrats auf Ablehnung) oder seines Rechts auf Mitwirkung (Recht des Personalrats zur Stellungnahme, Initiativrecht) vorlegt. Des Weiteren werden Anregungen und Themen diskutiert, die zum Teil von den Beschäftigten, zum Teil von der Hochschulleitung an den Personalrat herangetragen werden. Der Personalrat versucht Sachverhalte aus allen Blickwinkeln zu besprechen und Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen zu definieren. In monatlichen Gesprächen mit der Hochschulleitung werden die Vorschläge des Personalrats gemeinsam besprochen, Beschlüsse gefasst und Dienstvereinbarungen auf den Weg gebracht.
Es folgt eine unvollständige Auswahl der Beteiligungsfälle des Personalrats nach dem BayPVG:
Der Personalrat wirkt u. a. mit bei
Grundlage für die Arbeit des Personalrats ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG), in dem die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Personalvertretung festgelegt sind. Dem Gesetz nach hat der Personalrat die Aufgabe, mit der Dienststelle im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammenzuarbeiten. (Art. 2 BayPVG)