Das Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Lehramt und wird allgemein auch als »Zulassungsarbeit« bezeichnet. Zur Ersten Staatsprüfung wird nur zugelassen, wer eine mit mindestens »ausreichend« bewertete schriftliche Hausarbeit angefertigt hat. Die Hausarbeit kann in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften geschrieben werden. Möglich ist auch ein Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann (vgl. § 29 LPO I). Die Note für die Hausarbeit geht in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein.
Das Thema der schriftlichen Hausarbeit soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung mit dem gewählten Prüfer bzw. der Prüferin vereinbart werden.
Folgende Personen sind für die Betreuung Ihrer Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) nach LPO I vom 13. März 2008 zugelassen:
Prof. Dr. Claus Bockmaier
Prof. Dr. Christine Dettmann
Prof. Dr. Friedrich Geiger
Prof. Dr. Dorothea Hofmann
Prof. Dr. Ulrich Kaiser
Prof. Dr. Adina Mornell
Dr. Tobias Reichard
Prof. Stefan Rohringer
Prof. Dr. Andrea Sangiorgio
Prof. Dr. Sonja Stibi
Für die Erste Staatsprüfung im Frühjahr:
Abgabe bis spätestens 1. August (mit Verlängerung bis 1. Oktober) des vorangegangenen Jahres
Für die Erste Staatsprüfung im Herbst:
Abgabe bis spätestens 1. Februar (mit Verlängerung bis 1. April) im gleichen Jahr
Verlängerungen können nur aus triftigen Gründen gewährt werden.
Bitte geben Sie Ihre Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) in folgender Form im Prüfungsamt Schulmusik ab:
Nach Abgabe der Zulassungsarbeit erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung, die Sie zeitnah bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen abgeben müssen.
Ihre Zulassungsarbeit muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen:
Formale Anforderungen Zulassungsarbeit für Zitierfähigkeit und Archivierung (Download)
Außerdem sind folgende Hinweise zur Erstellung von Zulassungsarbeiten zu beachten: