Es ist uns ein großes Anliegen, alle Hochschulangehörigen beim Balanceakt zwischen Familie und Studium bzw. Beruf zu unterstützen. Deshalb arbeitet die HMTM aktiv daran, familiengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen zu etablieren und stetig zu verbessern, um weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf zu gewährleisten. Neben ihrer fachlichen Exzellenz möchte die HMTM als familienfreundliche Hochschule ihre Attraktivität sowohl als Studienort als auch als Arbeitsplatz für alle Mitglieder der Hochschule weiter ausbauen.
Die 2012 gegründete Arbeitsgruppe »Familienfreundliche Hochschule« der HMTM setzt sich für familienfreundliche Strukturen innerhalb des Hochschulbetriebs ein. Studierenden und Mitarbeitern soll es erleichtert werden, den Hochschulalltag mit der Gründung einer Familie oder der Wahrnehmung familienbezogener Verpflichtungen zu vereinbaren. Zudem sollen Eltern mit Kinderbetreuungsbedarf dabei unterstützt werden, eine praktikable Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder in Anspruch nehmen zu können.
Bisher erreichte Ziele:
Weitere Ziele der HMTM:
Kontakt:
Ausgehend von den Impulsen der Arbeitsgruppe »Familienfreundliche Hochschule« wurde am 15.6.2015 die CHARTA »Familie in der Hochschule« von der Hochschule für Musik und Theater München unterzeichnet.
Was ist die CHARTA »Familie in der Hochschule«
Die Charta ist ein selbstverpflichtendes Dokument, in dem Standards für die Vereinbarkeit von Familienaufgaben im Studium, im Beruf und in der Lehre festgelegt werden. Die Charta ist deutschlandweit bereits von zahlreichen Hochschulen und Universitäten unterzeichnet worden. Mit der Unterzeichnung wurde die HMTM Mitglied eines universitären Netzwerkes, das im dauernden Austausch steht und durch die Mitwirkung seiner Mitglieder an verschiedenen Arbeitsgruppen themenspezifische Impulse erhält und geben kann. Die Robert-Bosch-Stiftung sowie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) haben die CHARTA 2007 ins Leben gerufen. Welche familienfreundlichen Standards sind für Hochschulen relevant (CHARTA »Familie in der Hochschule«)?
Die CHARTA als Selbstverpflichtung
Mit Unterzeichnung der Charta geht die HMTM folgende Selbstverpflichtungen ein:
Weitere Hinweise finden Sie hier: https://hmtm.de/studieren-mit-kind/
Mutterschutz
Vor der Entbindung ist eine Arbeitsleistung während der Schutzfrist (6 Wochen) nur auf ausdrücklichen Wunsch des Beschäftigten zulässig. Nach der Entbindung (8 Wochen) besteht ein Beschäftigungsverbot. Für Tarifbeschäftigte gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Für Beamte gelten die Bestimmungen der Bayerischen Mutterschutzverordnung. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, ist die HMTM / Vorgesetzter in Kenntnis zu setzen und der Personalabteilung die Kopie des Mutterpasses vorzulegen.
Der Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt einen breiten Überblick über alle Themen rund um den Mutterschutz.
Elterngeld und Elternzeit
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Diese kann ohne Einschränkung von beiden Elternteilen gleichzeitig genutzt werden.
Für Tarifbeschäftigte gelten die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes. Für Beamte gelten die Bestimmungen der Urlaubsverordnung für Beamte.
Beschäftigte müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich von der HMTM verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§16 BEEG).
Antrag Elternzeit Beamte
Antrag Elternzeit Tarifbeschäftigte
Folgende Broschüren geben wichtige Informationen
Elternzeit für ArbeitnehmerInnen und BeamteInnen des Freistaates Bayern
Finanzielles
Informationen zum Familiengeld
Merkblatt Kindergeld
Geld und Familie in München
Kindergeldantrag Landesamt für Finanzen Bayern
Elterngeldantrag Zentrum Bayern Familie und Soziales
Elterngeldrechner Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zusammenarbeit mit der BOS-Kindergruppe
Angehörige der Musikhochschule haben die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in der BOS-Kindergruppe (direkt am Königsplatz gelegen) zu beantragen. Bei Interesse an einem Betreuungsplatz für 1- bis 3-Jährige wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Christine Dettmann (Christine.Dettmann@hmtm.de) oder Doris Döbereiner (Doris.Doebereiner@hmtm.de).
Betreuungsplätze in der Kinderkrippe »Reitmorzwerge«
für Mitarbeiter*innen des Freistaates Bayern mit Beschäftigung in Behörden des innerstädtischen Bereichs
Elterninformation Reitmorzwerge 2022
Anmeldung Krippenjahr 2022/23
Elterngebühren Kinderkrippe Reitmorzwerge
Ferienbetreuungsprogramm
Angehörige der Musikhochschule haben die Möglichkeit, ihre Kinder bei der Ferienbetreuung der TU München anzumelden. Im Rahmen der Kooperation der beiden Hochschulen wird von Seiten der Musikhochschule ein einwöchiges künstlerisches Workshop-Programm zu Beginn der Sommerferien durchgeführt. Aus den verschiedenen Bereichen von Musik, Tanz und Theater wird den Kindern ein abwechslungsreiches Programm geboten. Im Gegenzug für dieses Angebot können die Kinder von Musikhochschulangehörigen zu den üblichen Konditionen für Kooperationspartner an allen bestehenden Programmen der TUM Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien teilnehmen.
Schreiben Sie Ihren Kontakt an familienfreundlich@hmtm.de, um zukünftig die Informationen und Anmeldeformulare für diese Kinderbetreuung zu erhalten.