Die Jugendakademie für Hochbegabtenförderung der Hochschule für Musik und Theater München bietet den etwa 50 Jungstudierenden im Bereich Musik eine umfassende Förderung ihrer musikalischen Talente. Einzelunterricht bei Lehrenden unserer Hochschule gehört genauso zur Ausbildung wie ein Zusatzangebot an Theorie-/Gehörbildungskursen, Jugendvorlesungen oder das gemeinsame Spielen in verschiedenen Ensembles. Einmal im Jahr präsentieren sich unsere Jungstudierenden außerdem in einem großen Sommerkonzert.
Die Aufnahme in ein Jungstudium ist immer nur zu einem Wintersemester möglich. Voraussetzung für eine Aufnahme ist das Bestehen einer Eignungsprüfung.
Im Moment werden die folgenden Instrumente bzw. Gesang im Jungstudium angeboten: Akkordeon, Ballett, Blockflöte, Dirigieren, Gesang, Gitarre, Hackbrett, Historische Instrumente, Jazz, Komposition, Orchesterdirigieren, Orchesterinstrumente, Steirische Harmonika, Tasteninstrumente, Zither.
Bitte nutzen Sie bei Interesse auch unsere Studiengangssuche für weitere Informationen: https://hmtm.de/studiengaenge/
Im Jungstudium erhalten Sie 1 Stunde pro Woche Hauptfachunterricht (ab 16 Jahren 1,5 Stunden pro Woche). Der Unterricht findet während der Unterrichtszeiten des Studienjahres bei den jeweiligen Lehrenden wöchentlich statt (Termine nach Absprache).
Hinzu kommen in der Schulzeit in der Regel alle zwei Wochen am Samstag verschiedene Angebote: Neben Musiktheorie- und Gehörbildungskursen werden in »Jugendvorlesungen« Themengebiete wie Musikgeschichte, Interpretation, Analyse, Musikverständnis sowie Übemuster, Auftrittshilfen, Umgang mit Lampenfieber, Qigong, Alexandertechnik etc. angesprochen. Zusätzlich werden Kompositionsworkshops und Opernbesuche angeboten. Jugendakademiekammerorchester, Kammermusik und Konzertmöglichkeiten sowie das Wahlfach Klavier erweitern den praktischen Bereich.
Der Hauptfachunterricht wird individuell vereinbart. Zusätzlich findet an den folgenden Samstagen immer zwischen 9:30 und 12:45 Uhr der Gruppenunterricht statt:
Das Jungstudium beginnt immer zu einem Wintersemester. Voraussetzung für den Beginn ist die bestandene Eignungsprüfung. Vor Beginn des Studiums müssen Sie sich immatrikulieren.
Weitere Informationen zur Immatrikulation unter https://hmtm.de/studieren/immatrikulation/
Um an unserer Hochschule ein Jungstudium aufzunehmen, müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen. Voraussetzung ist grundsätzlich das überdurchschnittliche Können in Ihrem Instrument bzw. im Fach Gesang.
Für die Eignungsprüfung müssen Sie sich online innerhalb der Frist anmelden. Wenn Sie zum Vorspielen eingeladen werden, müssen Sie vor einer Jury ein bestimmtes Repertoire spielen. Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal.
Bitte informieren Sie sich zu den genauen Anforderungen auf der Studiengangsseite.
Pro Semester zahlen unsere Jungstudierenden Studiengebühren, die sich nach der Anzahl der Unterrichtsstunden richten. Dies sind 300 € pro Semester. Eine Befreiung hiervon ist nicht möglich.
Eine Altersvorgabe für das Jungstudium gibt es nicht. Allerdings wird im Fach Gesang das Studium erst ab 15 Jahren empfohlen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jungstudium an unserer Hochschule etwas für Sie ist und Sie unter 19 Jahren alt sind, können Sie zu unseren Vorkursen für Interessierte am Jungstudium kommen.
Die Vorkurse U19 finden in diesen Fächern statt:
Bitte bringen Sie zu diesem Vorkurs ein gut gearbeitetes Werk Ihre Wahl zum Vorspielen mit.
Der nächste Vorkurs findet am 15.2.2025 statt. Der Anmeldeschluss ist der 6. Februar 2025.
Anmeldung: Formular (Pdf)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Jugendakademie: jugendakademie@hmtm.de
Die Jungstudierenden, die bei uns bereits studieren, müssen sich zu jedem neuen Semester innerhalb der regulären Frist zurückmelden. Dabei werden dann auch die Studiengebühren überwiesen.
Bei der Rückmeldung zum Wintersemester muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier https://hmtm.de/studieren/rueckmeldung/
Jungstudierende werden mit der Immatrikulation nicht Mitglied unserer Hochschule, sie erhalten also keinen offiziellen Status als Student*in und haben z.B. kein Stimmrecht bei unseren Hochschulwahlen. Sie erhalten keinen Hochschulausweis und können auch kein Semesterticket nutzen.